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Pflicht ab 2009: Wärme aus Erneuerbaren Energien

  • Unbedingt beachten: Alle Angaben beziehen sich auf die Anforderungen für 2009!!

(8.6.2008) Ab Anfang 2009 muss bei Neubauten ein Teil der Wärme für Heizung und Warmwasser über Erneuerbare Energien abgedecken werden. Das neue Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) schreibt dazu verbindlich den Einsatz von Solaranlagen, Wärmepumpen oder Biomasseheizungen vor.


Zur Erinnerung: Bis zum Jahr 2020 soll der Anteil erneuerbarer Energien am Wärmebedarf von derzeit gut 6 auf 14% steigen. Dabei gilt: Je höher der Effizienzstandard des Gebäudes, desto niedriger der Aufwand für die Wärmeversorgung. Neben den klimaschonenden Effekten hat das Wärmegesetz auch einen ganz praktischen Nutzen für Hausbesitzer: „Wer Erneuerbare Energien für die Beheizung seines Gebäudes einsetzt, macht sich unabhängiger von der Preisentwicklung fossiler Energieträger,“ erinnert dena-Geschäftsführer Stephan Kohler.

Zukünftige Hausbesitzer, die Erneuerbare Energien bei ihrer Energieversorgung berücksichtigen, können auf ausgereifte Techniken zurückgreifen und zwischen verschiedenen Optionen wählen:

Thermische Solaranlage

Solarthermie liefert in den warmen Monaten genug Energie, um den Trinkwarmwasserbedarf eines Hauses zu decken. Größere Anlagen können auch zur Heizungsunterstützung genutzt werden. Allerdings benötigen Solaranlagen immer ein zusätzliches Heizsystem, das von der Sonneneinstrahlung unabhängig ist. Gut geeignet sind dazu beispielsweise effiziente Brennwertgeräte auf Gas- oder Ölbasis, Pelletheizungen oder Wärmepumpen. Solaranlagen müssen mindestens 15% des Wärmebedarfs decken. Bei Ein- und Zweifamilienhäusern ist in der Regel eine Kollektorfläche von 4% der Nutzfläche ausreichend: Das wäre bei einem typischen 150 m²-Neubau eine Solaranlage mit 6 m² Kollektoren.

Holzheizung ... oder Biogas bzw. Bioöl

Blick in einen PelletofenDer traditionelle Energieträger Holz erlebt eine Renaissance als regulärer Brennstoff in modernen Gebäuden - spezille als zu Stäbchen gepresstes Restholz, aöso als Holzpellets. Holz ist ein nachwachsender Rohstoff, der fast CO₂-neutral verbrennt. Wer sich für diese Variante entscheidet, muss mindestens die Hälfte der benötigten Wärme durch die Holzheizung decken. Neben Holzheizungen kann das Gesetz auch durch den Einsatz von Biogas oder Bioöl erfüllt werden.

Wärmepumpe

Eine Wärmepumpe nutzt die Umgebungswärme aus dem Erdreich, dem Wasser oder der Luft. Mindestens die Hälfte des Wärmebedarfs muss durch die Wärmepumpe gedeckt werden. Wärmepumpen werden in der Regel mit Strom angetrieben - ab 2013 oder 2015 möglicherweise zu 100 Prozent auch mit Photovoltaik-Strom vom eigenen Dach, der in Batterie-Speichern gepuffert wird. Je höher die Temperatur der Umgebung und je geringer die zum Heizen benötigte Temperatur, desto effizienter arbeitet die Wärmepumpe. Erdwärmepumpen in sehr gut gedämmten Gebäuden sind daher besonders effizient.

Alternativen

Hauseigentümern, die keine erneuerbaren Energien nutzen können oder wollen, bieten sich Ersatzmaßnahmen an, die zu einer deutlichen Verbesserung der Energieeffizienz des Gebäudes führen - beispielsweise kann der Energiebedarf des Hauses so verringert werden, dass er 15% unter den gesetzlichen Anforderungen liegt. Wird Wärme aus einem Nah- oder Fernwärmenetz basierend auf Kraft-Wärme-Kopplung bezogen, sind ebenfalls die Anforderungen des Gesetzes erfüllt.

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