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Neue Regelungen für Architekten- und Ingenieurwettbewerbe

(24.9.2008) "Wir wollen und brauchen gute Planungswettbewerbe in Deutschland. Wettbewerbe sind ein fester Bestandteil unserer Baukultur. Durch Wettbewerbe entsteht eine Konkurrenz der besten Ideen, nicht nur des kleinsten Preises. Wettbewerbe haben sich als Instrument für Qualität bewährt - in der Architektur genauso wie bei Ingenieurbauten", sagte Dr. Engelbert Lütke Daldrup vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) am 23.9. anlässlich der Vorstellung der neuen Regeln für Planungswettbewerbe (RPW) in Berlin.

Die neuen Regeln sollen Wettbewerbe wieder attraktiver machen, vor allem für private Bauherren und die teilnehmenden Planer. Das Bundesbauministerium hat dazu gemeinsam mit der Bundesarchitektenkammer und der Bundesingenieurkammer die bestehenden Regeln umgearbeitet und deutlich vereinfacht. Die neuen "Richtlinien für Planungswettbewerbe" (RPW) werden nun die bisher geltenden "Grundsätze und Richtlinien für Wettbewerbe" (GRW) und die in einigen Ländern geltenden Richtlinien für Architektenwettbewerbe (RAW) ersetzen. Damit werden wieder bundesweit einheitliche Wettbewerbsregeln eingeführt.

Prof. Arno Sighart Schmid, Präsident der Bundesarchitektenkammer (BAK), hob die Bedeutung von Wettbewerben für den Architektennachwuchs hervor: "Junge Talente brauchen Möglichkeiten, sich auf dem Markt einen Namen zu machen. Wettbewerbe sind dafür ein hervorragendes Mittel, denn hier zählt die Idee, nicht der Name. Wenn wir diese Möglichkeiten nicht verbessern, verlieren wir gute Kräfte an das Ausland, wo Berufsanfänger oft leichter eine Chance auf einen Auftrag bekommen."

Der Präsident der Bundesingenieurkammer (BIngK), Dr. Jens Karstedt, will bei Wettbewerben vor allem auch die Ingenieure stärker einbeziehen: "Erfolgreiche Wettbewerbe vereinen alle Disziplinen des Bauwesens. Durch eine stärkere Einbeziehung von Ingenieuren durch interdisziplinäre Wettbewerbe bekommen Bauherren machbare, innovative und wirtschaftliche Lösungen für ihre Bauvorhaben."

Das Bundesbauministerium wird die neue Wettbewerbsordnung ab Anfang 2009 für den Bundesbau verbindlich einführen. Die große Mehrheit der Länder hat zugestimmt, die neuen Regelungen ebenfalls einzuführen.

Plädoyer für Architekturwettbewerbe

Die Bedeutung des öffentlichen Raums und die Qualität der gebauten Umwelt für unsere Gesellschaft sind unumstritten. Bei großen Bauaufgaben ist es selbstverständlich, dass eben diese Qualität am ehesten mithilfe des Ideen-Wettstreits um die beste Lösung für städtebauliche, architektonische, baulich-konstruktive oder künstlerische Aufgaben erreicht und erhalten werden kann. Aber auch bei kleineren Baumaßnahmen und beim Bauen im Bestand hat sich diese Form der Vergabe von Planungsleistungen bewährt. Wettbewerbe erlauben es den Bauherren, in einem klar strukturierten, transparenten Verfahren den geeigneten Planer oder die geeignete Planerin zu finden. Auftraggeber und Auftragnehmer können so auf faire und partnerschaftliche Weise zueinander finden. Wettbewerbe fordern im wetteifernden Vergleich die schöpferischen Kräfte heraus und fördern innovative Lösungen. Wettbewerbe dienen nicht nur der Qualitätsfindung, sie sind auch ein hervorragendes Instrument der öffentlichen Vermittlung von Architektur und Baukultur.

Richtlinien für Planungswettbewerbe - RPW 2008

Die neue Bezeichnung "Richtlinien für Planungswettbewerbe - RPW 2008" soll verdeutlichen, dass die wichtigen erhaltenen und fortentwickelten Basisregeln umfassend für alle Bereiche der Planung, insbesondere auch für interdisziplinäre Planungen zur Anwendung kommen. Die neuen Wettbewerbsregeln halten an den Grundsätzen eines fairen und transparenten Verfahrens fest (Grundsatz der Anonymität und Gleichbehandlung während des gesamten Verfahrens). Um vielen Bauherren die Entscheidung für Wettbewerbe im Hinblick auf die entstehenden Kosten für Preise zu erleichtern, werden die Wettbewerbssummen auf das Einfache des üblichen Honorars für die geforderte Wettbewerbsleistung als Mindestsumme reduziert. Die Regeln wurden im Sinne vergaberechtlich eindeutiger Vorgaben überarbeitet. Für öffentliche Auslober bleibt die Entscheidung des fachlich kompetenten Preisgerichts maßgeblich; für private Auslober kommt die Möglichkeit hinzu, in Zweifelsfragen stärker auf die Entscheidung des Preisgerichts Einfluss zu nehmen. Die Rolle der Architekten- und Ingenieurkammern als Partner der Auslober im Wettbewerb ist festgeschrieben.

Einführung der Neuerungen ab 1. Januar 2009

Das BMVBS wird in Kürze per Erlass die RPW 2008 für den Bundesbau mit Wirkung vom 1.1.2009 verbindlich einführen, im Bundesanzeiger veröffentlichen und die Länder bitten, die RPW 2008 auch für ihren Zuständigkeitsbereich einzuführen. Die Verankerung der neuen Wettbewerbsregeln im Vergabeverfahren nach der Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) sei weiterhin gewährleistet (§25 Abs. 1 VOF).

Privaten Auslobern steht die Durchführung von Planungswettbewerben nach den RPW 2008 ebenfalls offen. Die Kammern beraten sie über die Verfahrensweise.

Die RPW 2008 sollen von BAK, BIngK und BMVBS gemeinsam auf der Expo Real am 6.10.2009, um 17.30 Uhr in München am Stand der BAK vorgestellt werden.  Des weiteren soll es Ende des Jahres eine gemeinsame Veranstaltung zur Einführung der RPW 2008 geben, die sich insbesondere an öffentliche Auslober wendet.

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