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Neue Richtlinie für Planungswettbewerbe (RPW 2013) seit 1. März in Kraft

(3.3.2013) Am 1. März trat die novellierte Richtlinie für Planungswettbewerbe (RPW 2013) in Kraft. Sie bringt Verbesserungen für Teilnehmer und Auslober und soll  Archi­tektenwettbewerbe attraktiver machen. Die neue RPW 2013 hebt deutlich die Priorität des offenen Wettbewerbs hervor, der laut Richtlinie „die größtmögliche Lösungsvielfalt für eine Planungsaufgabe“ bietet.

„Für die Qualität des öffentlichen Raumes und der gebauten Umwelt spielen offene Planungswettbewerbe eine große Rolle. Gleichzeitig bieten sie Berufseinsteigern gute Chancen“, so Sigurd Trommer, Präsident der Bundesarchitektenkammer (BAK). „Das klar strukturierte, transparente Verfahren ermöglicht einen fairen und partnerschaft­lichen Ideenwettstreit, was der Baukultur in unserem Land zugute kommt.“

Verbesserungen für Wettbewerbsgewinner und kleine bzw. junge Büros

Gestärkt wird zudem der Träger des 1. Preises in Wettbewerben, indem laut RPW „in der Regel der Gewinner“ eines Wettbewerbs beauftragt werden muss. Ferner wird der Zugang für junge und kleine Büros erleichtert, da die RPW festlegen: „Kleinere Büroor­ganisationen und Berufsanfänger sollen durch geeignete Zugangsbedingungen ange­messen beteiligt werden.“

Abweichungen von den Vorschriften der RPW 2013 erlaubt

Außerdem gibt es einige Erleichterungen für Auslober. Sie können unter anderem aus sachlich zwingenden Gründen von einzelnen Vorschriften der RPW 2013 abweichen - allerdings nur im Einvernehmen mit den Kammern. Bundesarchitektenkammer und Bun­desingenieurkammer hatten sich im Vorfeld für die jetzt erfolgten Änderungen einge­setzt.

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