Neue Arbeitsstätten-Richtlinie ASR A3.4 zur Beleuchtung von Arbeitsstätten mit Tageslicht und Kunstlicht
(20.7.2011) Am 1. Juni 2011 wurde die neue Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A3.4 „Beleuchtung“ veröffentlicht. Sie konkretisiert die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung an die Einrichtung und den Betrieb der natürlichen und künstlichen Beleuchtung von Arbeitsstätten sowie an den Blendschutz vor Sonnenstrahlen.
Die ASR A3.4 ersetzt die bisher geltenden Arbeitsstätten-Richtlinien ...
- ASR 7/3 „Künstliche Beleuchtung“ und
- ASR 41/3 „Künstliche Beleuchtung für Arbeitsplätze und Verkehrswege im Freien“.
Wesentliche Änderungen gegenüber den alten Richtlinien ergeben sich insbesondere für die Beleuchtung von Arbeitsstätten mit Tageslicht. So müssen nach der ASR A3.4 jetzt alle Arbeitsstätten möglichst ausreichend mit Tageslicht versorgt werden. Dafür sind entsprechend große Fenster, Dachoberlichter und lichtdurchlässige Bauteile vorzusehen. Die Forderung nach ausreichendem Tageslicht gilt laut ASR A3.4 unter folgenden Voraussetzungen als erfüllt:
- Wenn in Arbeitsräumen am Arbeitsplatz ein Tageslichtquotient größer als zwei Prozent, bei Dachoberlichtern größer als vier Prozent erreicht wird, oder
- wenn mindestens ein Verhältnis von lichtdurchlässiger
Fenster-, Tür- oder Wandfläche bzw. Oberlichtfläche zur Raumgrundfläche von 1:10 (entspricht ca. 1:8 Rohbaumaße) eingehalten ist.
Diese Regelungen gelten ungeachtet der Raumgröße für alle Arbeitsstätten sowie für die Aufenthaltsbereiche in Pausenräumen. Bestandsschutz für bestehende Arbeitsstätten ist nicht vorgesehen.
Dachoberlichter auf mindestens acht Prozent der Dachfläche
Nach Angaben des Fachverbands Tageslicht und Rauchschutz e.V. (FVLR) lässt sich ein Tageslichtquotient größer als vier Prozent mit Dachoberlichtern (Lichtkuppeln oder Lichtbändern) bereits dann erreichen, wenn die Fläche der Dachoberlichter mindestens acht Prozent der Dachfläche beträgt. Der FVLR weist zudem darauf hin, dass auch die Norm DIN 5034 „Tageslicht in Innenräumen“ herangezogen werden kann, um die zur ausreichenden Tageslichtversorgung von Arbeitsstätten erforderlichen Öffnungsgrößen von Fenstern und Dachoberlichtern zu bestimmen. Es sollte auch darauf geachtet werden, störende Blendungen und zu starke Wärmeeinträge durch entsprechende Blend- und Sonnenschutzeinrichtungen zu vermeiden. Nähere Angaben bezüglich des Schutzes vor übermäßiger Sonneneinstrahlung enthält die ASR A3.5.
Übrigens: Die Mitgliedsunternehmen des FVLR bieten Architekten kompetente Unterstützung bei der Projektierung von Lichtkuppeln und Lichtbändern an. Mit Lightworks, der FVLR-Software für die Lichtplanung, können die Mitglieder die Ausleuchtung auch in einzelnen Raumbereichen bestimmen.
siehe auch für zusätzliche Informationen:
-
Text der ASR A3.4 Beleuchtung auf der
Web-Site der
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) - Fachverband Tageslicht und Rauchschutz e.V. (FVLR)
zumeist jüngere Beiträge, die auf diesen verweisen:
- Lärmschutzeinhausung A1 Köln-Lövenich aus RWA-Sicht (12.6.2013)
- Neues „Grundlagenpapier Entrauchung“ vom VDMA (14.12.2012)
- Lichtkuppel mit gewölbtem Acrylglas von Börner erhält Passivhaus-Zertifikat (14.12.2012)
- Brandschutz und Beleuchtung mit Essmann AeroTech-Elementen an Dach und Fassade (14.12.2012)
- BINE-Projektinfo: Tageslichtversorgung und künstliche Beleuchtung optimieren (8.12.2012)
- weitere Details...
ausgewählte weitere Meldungen:
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- Tageslichtnutzung und Leuchten auf Baulinks
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