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Wenn die Photovoltaikanlage blendet - neues/weiteres Urteil

(2.12.2015) Photovoltaikanlagen liegen zwar seit Jahren bei vielen Hausbesitzern im Trend; sie schaffen allerdings auch immer wieder unerwartete(?) Probleme mit der Nachbarschaft - beispielsweise wenn die PV-Module bei Sonnenschein eine hohe Blendkraft entwickeln. Und dann haben Nachbarn die Möglichkeit, dagegen zu kla­gen und auf Nachbesserung zu drängen. Denn es handelt sich bei dieser Blendung keinesfalls nur um Natureinwirkungen, wie es bei „normalen“ Sonnenstrahlen der Fall wäre. Gerichte prüfen dabei immer wieder den Einzelfall.

Dieser Fall: Eine Photovoltaikanlage übte eine unerwünschte Blendwirkung in Rich­tung des Nachbargrundstücks aus. Besonders im Frühjahr wurde die Beeinträchtigung als erheblich empfunden: Von Mai bis Juli kam es etwa zwei Stunden täglich zu inten­siven Spiegelungen. Rechnete man Schattentage ab, dann blieben immer noch jährlich 26 Stunden Störung übrig. Das betrachtete die Nachbarin als deutlich zu viel und zog vor Gericht. Der Eigentümer der Anlage hielt - wenig überraschend - die Blendwirkung für zumutbar.

Das Urteil: Ein Karlsruher Zivilsenat forderte den Betreiber der Solaranlage auf, für Abhilfe zu sorgen - er sei schließlich für die Störung verantwortlich. Deswegen zähle auch das Argument nicht, die Nachbarin hätte sich durch Jalousien und Markisen schützen können (Oberlandesgericht Karlsruhe, Aktenzeichen 9 U 184/11).

Zur Erinnerung: In ähnlicher Fallkonstellation hatte das Oberlandesgericht Stuttgart (Aktenzeichen 3 U 46/13) die Sache etwas anders beurteilt. Hier lag allerdings ledig­lich eine maximal einstündige Störung pro Tag vor, und das nur sechs Wochen lang. Deswegen wurde sie als geringfügig eingeordnet. Außerdem hätte eine Abhilfe (durch den Einbau von Anti-Reflektions-Modulen) die unverhältnismäßig hohe Summe von rund 16.000 Euro gekostet - siehe Baulinks-Beitrag „Duldungspflicht: PV-Anlage durf­te trotz blendender Störung des Nachbarn bleiben“ vom 7.10.2015.

siehe auch für zusätzliche Informationen:

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