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IG BAU unterstützt Reform des Handwerksrechts

(29.5.2003) Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt unterstützt die Bundesregierung weitgehend bei den Plänen zur Modernisierung des Handwerksrechtes. "Ziel der Reform muss allerdings sein, dass die Zukunft des Handwerks gesichert wird und unsere Kollegen verbesserte Aufstiegschancen bekommen", sagte IG BAU-Vorstandsmitglied Dietmar Schäfers. Auch bei zulassungspflichtigen Handwerken ist es nach Ansicht von Schäfers nicht unbedingt erforderlich, dass der Betriebsinhaber Meister ist. Dieser könne auch angestellt werden. Ein fachlich einschlägiger Geselle, der mindestens sechs Jahre in leitender Tätigkeit in diesem Beruf beschäftigt war, müsse zukünftig Rechtsanspruch auf Ausübung eines zulassungspflichtigen Handwerks bekommen.

Eine klare Absage erteilte Schäfers der Vorstellung der Bundesregierung u.a. das Gebäudereinigerhandwerk, das Maler- und Lackiererhandwerk, das Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk sowie das Fliesenlegerhandwerk von der Anlage A in die Anlage B der Handwerksordnung zu überführen. "Diesen Unsinn müssen wir der Bundesregierung noch ausreden", so Schäfers. "Darüber hinaus ist es geradezu gefährlich, für die Qualität der Ausbildung die Ausbildereignerprüfung als Nachweis für die Ausbildungsfähigkeit für 5 Jahre auszusetzen."

Zur Ausübung eines so genannten zulassungsfreien Handwerks fordert die IG BAU den Nachweis einer mindestens dreijährigen, fachlich einschlägigen Berufsausbildung (Gesellenprüfung) oder einen vergleichbaren Abschluss. Weiter forderte Schäfers, dass die berufliche Aus- und Weiterbildung als Alternative zur gymnasialen und Hochschulbildung weiterentwickelt werden soll, um den Erwerb von Höchstqualifikationen zu erreichen. Damit sei jedoch keine Akademisierung der beruflichen Bildung gemeint, sondern vielmehr die Anerkennung dieser Qualifikationen. Mit einem durchlässigeren Berufsbildungssystem müssten Meister/innen Zugang zum Fach- und Hochschulstudium erhalten. "Wir wollen, dass in allen Gewerken weiter Meister ausgebildet werden. Der Meister sowie der Meisterbetrieb müssen rechtlich geschützt werden, damit Meisterbetriebe einen deutlichen Wettbewerbsvorteil erhalten", sagte Schäfers.

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