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Neues RAL-Gütezeichen und neue Gütegemeinschaft Rückbauplanung und -überwachung

RAL, Gütegemeinschaft Rückbauplanung und Rückbauüberwachung(8.10.2003) RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. hat das neue Gütezeichen und die neue Gütegemeinschaft Rückbauplanung und -überwachung anerkannt. Die Güte- und Prüfbestimmungen gelten dabei für sämtliche Phasen während und nach der Planung und Überwachung von Rückbaumaßnahmen. Mit dem neuen RAL-Gütezeichen ist in jeder Projektphase die sach- und fachgerechte Planung des Rückbaus und der Entsorgung aller Schadstoffe und Bau- sowie Abbruchabfälle sichergestellt.

Die gütegesicherte Planung und Überwachung eines Rückbaus ist in sechs verschiedene Phasen eingeteilt:

  • Gutachterliche Erhebung von Schad- und Störstoffen bzw. von Bau- und Abbruchabfällen,
  • Rückbaukonzept bzw. Entsorgungs- und Genehmigungsplanung,
  • Ausführungsplanung,
  • Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe,
  • Überwachung der Ausführung sowie
  • Dokumentation der Entsorgungs- und Rückbaumaßnahme.

In jeder dieser Projektphasen müssen verschiedene planerische Schritte eingehalten werden: Im Falle der gutachterlichen Erhebung von Schad- und Störstoffen bzw. von Bau- und Abbruchabfällen umfassen diese neben dem Bauherreninterview z.B. auch eine Begehung des jeweiligen Gebäudes, eine Probennahme vor Ort auf Schad- und Störstoffe hin sowie die Analyse, Einteilung und gutachterliche Bewertung der erhobenen Stoffe.

Diese Ergebnisse werden in Form eines umfassenden Rückbaukonzeptes in eine genehmigungsfähige Vorlage zur Erlangung einer Rückbaugenehmigung gebracht. Zu den planerischen Aktivitäten gehören hier u. a. neben der Beurteilung der rechtlichen Entsorgungssituation und lokalen Abfallwirtschaftsverhältnisse auch eine dezidierte Kosten- und Zeitplanung sowie die Prüfung des Deponierungs- und Vewertungsverfahrens. Bei der anschließenden Ausführungsplanung stehen die konkrete Festlegung und Darstellung des Entsorgungs- und Rückbauablaufs mit Wiederverwendung, Verwertung, Beseitigung (inkl. Ablauf-, Verfahrens- und Kostenoptimierung) sowie die Abstimmung mit den Berufsgenossenschaften und zuständigen Ämtern z. B. für Arbeitsschutz und -sicherheit im Vordergrund. Die Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe umfasst das Erarbeiten und Zusammenstellen der Verdingungsunterlagen, das Einholen, Prüfen und Werten von Angeboten, das Verhandeln mit Bietern etc. Während der Objektüberwachung wird die Ausführung sämtlicher Leistungen unter Berücksichtigung der bisherigen Planungsschritte sowie gesetzlicher und behördlicher Forderungen kontrolliert. Auch die Baufortschritte werden überwacht, und zwar z. B. im Hinblick auf die Instruktion und Anleitung des ausführenden Personals, auf Lagerung und Bereitstellung des zu entsorgenden Abfalls oder das Führen eines Bautagebuches. Auch ein aktives Eingreifen im Falle von Ausführungsfehlern ist selbstverständlich. Als Beleg für die Einhaltung aller Rahmenbedingungen wird dem Bauherren schließlich die komplette Dokumentation der Entsorgungs- und Rückbaumaßnahme zur Verfügung gestellt. Diese umfasst die Darstellung aller gesetzlichen und behördlichen Auflagen (z. B. Mengenbilanz, Abnahmeprotokolle sowie ein gutachterlicher Schlussbericht). Hohe Anforderungen werden generell auch an das zuständige Planungs- und Überwachungspersonal gelegt.

Voraussetzung für die Verleihung des RAL-Gütezeichens ist das Bestehen der Erstprüfung. Diese ist in zwei Teilprüfungen gegliedert:

  • Teil 1 umfasst die Prüfung der Voraussetzung des Unternehmens zur Leistungserbringung,
  • bei der Referenzprüfung in Teil 2 wird anhand eines Referenzfalles die projektspezifische Abhandlung einer Rückbauplanung durchgeführt.

Vorgeschrieben sind auch eine kontinuierliche Eigenüberwachung sowie Fremdprüfungen, die von unabhängigen Sachverständigen bzw. Prüfinstituten ohne vorherige Anmeldung durchgeführt werden.

siehe auch:

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