Stimmen zur Abschaffung der Eigenheimzulage
(16.7.2004) Am 14.7. wurde von der Bundesregierung ein Kabinettsentwurf zur endgültigen Abschaffung der Eigenheimzulage vorgelegt. So ein Gesetz ist im Bundesrat zustimmungspflichtig und wird neben der dort relevanten Union auch von vielen anderen Verbänden, Lobbyisten und Unternehmen abgelehnt. Dazu einige Stimmen:
Katherina Reiche, forschungspolitische Sprecherin der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion: "Wofür hat nicht alles schon die
Eigenheimzulage herhalten sollen. Jetzt dient sie dem 'Schwarze-Peter-Spiel'
beim Versagen der rot-grünen Politik im Bereich Forschung und Innovation. Es
wäre genau der falsche Weg, nun die Forschungsausgaben mit dem Geld aus der
Eigenheimzulage bezahlen zu wollen, denn die Eigenheimzulage ist vor allen
Dingen eine Förderung für Familien mit Kindern.
Wir müssen stattdessen Zukunftsinvestitionen mit Vergangenheitssubventionen
bezahlen. Die Union hat ihren Vorschlag auf den Tisch gelegt. Fünf Mrd. Euro
könnten in den nächsten Jahren aus dem Abbau von Steinkohlesubventionen
mobilisiert werden. Hier aber hat Kanzler Schröder mit Blick auf kurzfristige
Wahlerfolge die Scheuklappen auf.
Dr. Thomas Fehlhaber von der unipor-Ziegel-Gruppe erklärte, dass der aktuelle Beschluss der Bundesregierung, die Eigenheimzulage abzuschaffen, "200.000 Arbeitsplätze in der Bauwirtschaft und rund ein Viertel der Jobs in der Ziegel-Industrie gefährdet. Zudem ist sie haushaltspolitisch unsinnig." Mittelfristig führe der Verlust der Eigenheimzulage dazu, dass rund 50.000 Wohnungen weniger gebaut werden. Damit verliere der Staat jährlich rund 2,5 Milliarden Euro an Steuern und Sozialabgaben. Der von Finanzminister Hans Eichel erhoffte Einspar-Effekt sei somit verpufft. "Beschäftigungs- und sozialpolitisch kommt der Beschluss einer Bankrott-Erklärung gleich", meint der unipor-Geschäftsführer. Insbesondere Schulabgänger mit niedrigem oder mittlerem Abschluss treffe der massenhafte Verlust der Bau-Ausbildungsplätze besonders hart.
"Es ist unglaublich, mit welch sachlich falschen Begründungen
die Bundesregierung ihren Gesetzentwurf zur Streichung der Eigenheimzulage
versieht. Die Ankurbelung des Wohnungsbaus war nie Ziel dieser Fördermaßnahme."
Mit diesen Worten kommentierte der Hauptgeschäftsführer des
Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes, Prof. Dr. Karl Robl, den
Entwurf besagten "Gesetzes zur finanziellen Unterstützung der
Innovationsoffensive durch Abschaffung der Eigenheimzulage".
Die einkommensabhängige Förderung der Eigentumsbildung, sollte Haushalte mit
niedrigerem Einkommen (sog. Schwellenhaushalte) finanziell in die Lage
versetzen, Wohneigentum bilden zu können. Durch die Kinderzulage wurde darüber
hinaus die Unterstützung von Familien deutlich akzentuiert. Die Wirkungsanalyse
zur Eigenheimzulage im Zeitraum 1996 bis 2000 zeigt, dass diese Ziel erfolgreich
erreicht werden. Die zu Anfang der Jahre 2000 bzw. 2004 vorgenommenen Änderungen
der Förderbedingungen erhöhten die Zielgenauigkeit und senkten das jährlich neue
Zusagevolumen.
Die Streichung der Eigenheimzulage ohne gleichzeitige Entlastung der
Privathaushalte von Steuern und Abgaben wird zwangsläufig zu einem Einbruch der
Baunachfrage führen. "Die Zahl von 415.164 arbeitslosen Bauarbeitern im Mai 2004
zeugt in erschreckendem Maße davon, welch harten strukturellen und
konjunkturellen Anpassungsprozess das Baugewerbe seit 1995 bewerkstelligen
musste. Im Übrigen zeigt der Titel des Gesetzes, wie populistisch die Regierung
Schröder Politik macht. Ihr geht es nicht um Haushaltskonsolidierung, sondern um
die nächste Wahl. Sie suggeriert, dass Bauen contra Innovation wäre, und
vergisst dabei, dass die Wohneigentumsförderung eine Investition in die Zukunft
unserer Kinder ist. Denn sie sichert Arbeits- und Ausbildungsplätze in
Deutschland. Darüber hinaus schafft sie für Eltern und deren Kinder Sicherheit
in der Gegenwart und in der Zukunft durch mietfreies Wohnen." erklärte Robl.
Allen bauwilligen Familien sei geraten, bis zum 31. Dezember vorsorglich einen Bauantrag zu stellen und mit dem zuständigen Finanzamt die Übergangsregelung für die Eigenheimzulage verbindlich zu klären.
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