Baulinks -> Redaktion  || < älter 2004/1614 jünger > >>|  

CE-Zeichen für Vorhangfassaden kann ab 1. Dezember 2004 angebracht werden

(28.11.2004) Fassadenbauer können ab dem 1. Dezember die CE-Kennzeichnung für Vorhangfassaden anbringen. Mit einem CE-Kennzeichen erklärt der Hersteller, wie sein Produkt die geregelten Merkmale der zugehörigen harmonisierten europäischen Norm erfüllt. Als ein technischer Reisepass für Produkte im In- und Ausland ermöglicht das CE-Zeichen den ungehinderten Handel in Europa. Nach einer einjährigen Koexistenzperiode mit bisherigen nationalen Nachweisverfahren wird die CE-Kennzeichnung von Vorhangfassaden dann ab dem 1. Dezember 2005 Pflicht. In einem neuen Merkblatt erläutert FAECF, der Dachverband der europäischen Hersteller von Fenstern und Fassaden aus Aluminium, die neuen europäischen Normen sowie die zur CE-Kennzeichnung notwendigen Formalitäten. "Der Verband der Fenster- und Fassadenhersteller e.V. hat maßgeblich an der Erstellung des Merkblatts mitgewirkt", erklärte Dipl.-Ing. Frank Koos, Vertreter des deutschen Verbandes und Technischer Sekretär von FAECF. "Mit dem Merkblatt, das wir in deutscher Fassung veröffentlichen, geben wir dem Fassadenbauer alle wichtigen Informationen zur CE-Kennzeichnung in verständlicher Form in die Hand."

Was ist eine Vorhangfassade? Was sind die wesentlichen Merkmale, die in der Konformitätserklärung aufgeführt werden müssen? Wie sieht eine exemplarische Konformitätserklärung aus? Welche Gestaltungsregeln gelten für das CE-Zeichen? Welche Möglichkeiten der Erstprüfung gibt es? Das Merkblatt erläutert alle wichtigen Regelungen der neuen Norm und beschreibt den Weg zur Konformitätserklärung und zum CE-Zeichen für Vorhangfassaden. Grundlage ist die EN 13830: 2003 "Vorhangfassaden - Produktnorm", die am 26. Oktober 2004 im Amtsblatt der Europäischen Union als harmonisierte Produktnorm veröffentlicht wurde. Danach kann die CE-Kennzeichnung ab dem 1. Dezember 2004 vorgenommen werden. Dann beginnt eine einjährige Koexistenzperiode nationaler und europäischer bauaufsichtlicher Nachweisführung. Ab dem 1. Dezember 2005, nach Ablauf dieser Periode, dürfen in Europa nur noch Produkte mit dem CE-Zeichen in den Handel gebracht werden.

Eine nationale Besonderheit ist in Deutschland zu beachten. Dort bemängeln nun die deutschen Baubehörden, dass die Produktnorm für die nichttragenden Vorhangfassaden Fragen der Standsicherheit nicht ausreichend berücksichtigen würde. Die Behörden wollen deswegen zusätzlich zum CE-Zeichen auf einem Standsicherheitsnachweis bestehen, der aufgrund eingeführter Berechnungsnormen erbracht werden muss. Wird der Anwendungsbereich dieser Bemessungsnormen überschritten, sind allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen oder Zustimmungen im Einzelfall erforderlich. Dies gilt beispielsweise häufig für Verbindungen zwischen Pfosten und Riegel, sogenannte T-Verbindungen. "Mit der Einführung des CE-Zeichens machen wir einen weiteren wichtigen Schritt auf dem Weg zu einem freien europäischen Markt. Ob der deutsche Alleingang mit zusätzlichen nationalen Anforderungen auf Dauer Bestand haben wird, ist nicht abzusehen", erklärte Frank Koos. "Die deutschen Systemhäuser haben mit Unterstützung des VFF die speziellen deutschen Zulassungen bereits erlangt. Die Fassadenbauer sind somit für alle Fälle gerüstet."

Das Merkblatt CE.01 "CE-Kennzeichnung von Vorhangfassaden" wurde von FAECF in Zusammenarbeit mit dem europäischen Aluminiumverband EAA und den nationalen Mitgliedsverbänden erstellt. Das auf Deutsch vom VFF herausgegebene Merkblatt kann als Leseprobe unter www.window.de eingesehen werden. Es ist gegen eine Schutzgebühr von 6,- Euro zzgl. Versandkostenpauschale bei der Geschäftsstelle des Verbandes über vff@window.de erhältlich. Verbandsmitglieder erhalten ein Exemplar des Merkblatts kostenlos.

siehe auch:

ausgewählte weitere Meldungen:

Impressum | Datenschutz © 1997-2024 BauSites GmbH