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Brandschutz mit Komplextrennwänden aus Porenbeton-Wandplatten P 4,4-0,55

(10.1.2005) Mit Komplextrennwänden lassen sich Forderungen nach höherem Brandschutz erfüllen. Sie werden von Schadensversicherern zur Abgrenzung bestimmter Produktionsbereiche oder zur Eingrenzung von besonderen Brandrisiken gefordert. Wegen ihrer brandschutz- und versicherungstechnischen Bedeutung werden an sie noch höhere Anforderungen als an Brandwände nach DIN 4102-3 gestellt. Komplextrennwände müssen aus Baustoffen der Klasse A1 bestehen und der Feuerwiderstandsklasse F 180 angehören. Im Vergleich zu Brandwänden haben sie einen erhöhten Widerstand gegenüber Stoßbeanspruchung (4000 Nm gegenüber 3000 Nm) zu erfüllen und müssen dabei standsicher und raumabschließend bleiben.

Im Industriebau werden schon seit Jahren Komplextrennwände aus Porenbeton-Mauerwerk oder bewehrten Wandplatten eingesetzt. Aufgrund der mineralischen Zusammensetzung gehört Porenbeton zur Brandschutzklasse A1, d. h. er ist nichtbrennbar. Er erfüllt die Anforderungen aller Feuerwiderstandsklassen von F 30 bis F 180 ohne jegliche Zusatzmaßnahmen, wie Bekleidung oder Beschichtung. Porenbeton besitzt darüber hinaus den Vorzug, im Brand keinen Rauch und keine toxischen Gase zu bilden. Erfahrungen haben gezeigt, dass Komplextrennwände aus Porenbeton deshalb eine extrem zuverlässige Sicherheitsgarantie bieten.

Wie der Bundesverband Porenbeton mitteilt, ist der brandschutztechnische Anwendungsbereich von Wänden aus liegend angeordneten Porenbeton-Wandplatten als nichttragende, raumabschließende Komplextrennwände erweitert worden. Die in der Materialprüfanstalt für das Bauwesen beim Institut für Baustoffe, Massivbau und Brandschutz der TU Braunschweig durchgeführte Prüfung nach DIN EN 1364-1 in Verbindung mit DIN EN 1363-1 sowie DIN EN 1363-2 und DIN 4102-3 (zusätzliche Stoßbeanspruchung) hat ergeben:

Nichttragende, raumabschließende Wände aus 250 mm dicken bewehrten Porenbeton-Wandplatten der Festigkeitsklasse 4,4 und Rohdichteklasse 0,55 (P4,4-0,55), vor den Stützen montiert, mit Nut und Feder im waagrechten, vermörtelten Fugenbereich, können in die Feuerwiderstandsklasse F 180-A nach DIN 4102-2:1977-09 bzw. gemäß der europäischen Klassifizierungsnorm DIN EN 13501-2:2003-12 in die Feuerwiderstandsklasse EI-M 180 eingestuft werden. Die Wand widerstand ebenfalls der aufgebrachten Stoßbelastung von 4000 Nm und kann entsprechend den Anforderungen der Sachversicherer als Komplextrennwand eingestuft werden.

Bislang war für die gleiche Wandstärke eine Rohdichteklasse 0,6 gefordert. Die Untersuchungsergebnisse bestätigen, dass Komplextrennwände aus Porenbeton-Wandplatten über einen hervorragenden Brandschutz verfügen und sich deshalb bestens für den vorbeugenden Brandschutz eignen. Die erforderlichen Investitionskosten für die Ausführung der Komplextrennwände amortisieren sich durch eine erhebliche Prämieneinsparung in kurzer Zeit.

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