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"ABC der Gemeinheiten" bei Bauverträgen: Materialangaben

(23.10.2005) Dies gilt auch für alle detaillierten technischen Vorgaben. Sie legen einen bestimmten Wert fest, garantieren aber nicht, dass dieser auch den Regeln der Baukunst und den geltenden gesetzlichen Vorgaben entspricht. Muss dann nachgebessert werden, dann zahlt der Bauherr die Mehrkosten. Deshalb sollte auch hier im Vertrag immer das Wort "mindestens" vor die Materialangabe gesetzt werden. Dann muss der Bauträger die gesetzlichen Baustandards erfüllen.

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