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"ABC der Gemeinheiten" bei Bauverträgen: Mindestanforderungen

(23.10.2005) Die "Mindestanforderungen an Bau-. und Leistungsbeschreibungen für Ein- und Zweifamilienhäuser" regeln im Detail, was Bauverträge alles beinhalten sollten. Da die Mindestanforderungen noch nicht Gesetz sind, sollten Bauherren darauf drängen, sie als Grundlage des Bauvertrags festschreiben zu lassen.

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