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"ABC der Gemeinheiten" bei Bauverträgen: Niedrigenergiehaus

(23.10.2005) Leistungen werden im Bauträgervertrag oft doppelt beschrieben. Da stehen neben dem Begriff "Niedrigenergiehaus" noch zusätzlich genaue Dämm-Materialien oder Dämmstoffstärken. Das besagt aber noch gar nichts, denn diese Werte reichen trotz exakter Angaben unter Umständen gar nicht aus, um den Niedrigenergiestandard auch zu erfüllen. Deshalb sollte im Vertrag nur der formale und genau definierte Begriff "Niedrigenergiestandard" stehen. Wer ein Übriges tun möchte, der setzt noch das Wort "mindestens" davor.

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