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"ABC der Gemeinheiten" bei Bauverträgen: Objektbeschreibung

(23.10.2005) Eine zentrale Bedeutung im Bauvertrag hat Objektbeschreibung. Nur was dort vereinbart wird, muss später auch tatsächlich geliefert werden. Neben der Art, Aufteilung und Bauweise des Hauses sowie konkreten Herstellerangaben müssen in der Objektbeschreibung auch wichtige Dinge wie z.B. der barrierefreie Zugang und die barrierefreie Nutzung des Hauses festgeschrieben werden - ebenso Energiekennwerte und Schallschutzmaßnahmen.

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