"ABC der Gemeinheiten" bei Bauverträgen: Passivhaus
(23.10.2005) Wer laut Vertrag ein Passivhaus kauft, der hat deshalb noch lange nicht die Gewähr wirklich ein Passivhaus zu bekommen. Auch hier muss vertraglich genau geregelt sein, was der Kunde zu erwarten hat. Ein Passivhaus darf laut Definition anderthalb Liter Heizöl (oder anderthalb Kubikmeter Erdgas) pro Quadratmeter Wohnfläche im Jahr verbrauchen. Diese idealen Werte lassen sich allerdings nur durch exakte Planungen, detaillierte Berechnungen und vor allem sorgfältige Bauausführung garantieren. Passivhäuser müssen absolut winddicht sein. Das Gebäude muss lückenlos in eine ausreichende Wärmdämmschicht verpackt sein, es dürfen keine Wärmebrücken entstehen, und alle Fugen müssen luftdicht und dauerhaft verklebt werden. Garantiert und überprüft werden kann das Ergebnis nur durch sorgfältige Baukontrolle und mit dem so genannten Blower-Door-Test. Beides sollte im Vertrag fest verankert werden.
siehe auch für zusätzliche Informationen:
- nächste Gemeintheit: Planunterlagen
- letzte Gemeintheit: Objektbeschreibung
- Übersicht der Gemeinheiten
- Key-Note des VPB zum "ABC der Gemeinheiten"
- Verband Privater Bauherren e.V. (VPB)
ausgewählte weitere Meldungen:
- Dämmen ist mehr als Energiesparen (14.9.2005)
- Bundesrat beschließt Änderung des Energieeinsparungsgesetzes (10.7.2005)
- Kostenloser Energie-Check der LBS (31.5.2005)
- VPB warnt: Passivhaus ist nicht gleich Passivhaus (6.12.2004)
- Broschüre vom Bund: "Checkliste zur Auswertung von Bau- und Leistungsbeschreibungen für Ein- und Zweifamilienhäuser" (4.8.2004)
- VPB: Checkliste hilft, Bauherren Angebote zu vergleichen (13.8.2004)
- kostengünstig bauen - Einsparpotenziale beim Eigenheimbau (24.9.2003)
- Baubeschreibung: Hilfestellung für private Bauherren (19.8.2003)
- Pfusch am Bau: Was ist hinzunehmen; was kann eingeklagt werden? (mit einer Muster-Baubeschreibung zum Downloaden; 25.6.2003)
siehe zudem: