Ferienwohnungen in Baugebieten als Ausnahme zugelassen?
(21.6.2015) Die Bundesregierung tendiert zu der Auffassung, dass Ferienwohnungen in Baugebieten aktuell als Ausnahme zugelassen werden können. Es lägen keine AnÂhaltspunkte vor, dass bei Verabschiedung der ersten Fassung der BaunutzungsverÂordnung (BauNVO) im Jahr 1962 - oder danach - beabsichtigt gewesen wäre, dass Ferienwohnungen in einzelnen Baugebieten unzulässig seien, schreibt sie in einer AntÂwort (18/5076) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Zugleich weist die Bundesregierung darauf hin, dass hierzu keine höchstrichterliche RechtspreÂchung vorliege. Sie bedaure, dass im Hinblick auf eine abweichende Rechtsprechung der Oberverwaltungsgerichte Greifswald und Lüneburg keine revisionsgerichtliche KläÂrung durch das Bundesverwaltungsgericht herbeigeführt worden sei.
Aus diesem Grund prüft die Bundesregierung laut eigenen Angaben derzeit eine ÄndeÂrung der BauNVO zur Umsetzung der geänderten Umweltverträglichkeitsprüfung. VorÂrangiges Ziel sei dabei die Herstellung von Rechtssicherheit. Das BundesbauministeriÂum habe ferner eine Länderanfrage gestartet, in der die Länder gebeten werden, Auskunft zu ihrer bisherigen Verwaltungspraxis in Bezug auf Ferienwohnungen zu geÂben. Auf dieser Grundlage könnte - ein entsprechender Konsens der Länder vorausgeÂsetzt - im Rahmen der anstehenden Städtebaurechtsnovelle im Zusammenhang mit der BauNVO-Änderung ein Regelungsvorschlag unterbreitet werden.
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