Baulinks -> Redaktion  || < älter 2015/1090 jünger > >>|  

Ferienwohnungen in Baugebieten als Ausnahme zugelassen?

(21.6.2015) Die Bundesregierung tendiert zu der Auffassung, dass Ferienwohnungen in Baugebieten aktuell als Ausnahme zugelassen werden können. Es lägen keine An­haltspunkte vor, dass bei Verabschiedung der ersten Fassung der Baunutzungsver­ordnung (BauNVO) im Jahr 1962 - oder danach - beabsichtigt gewesen wäre, dass Ferienwohnungen in einzelnen Baugebieten unzulässig seien, schreibt sie in einer Ant­wort (18/5076) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Zugleich weist die Bundesregierung darauf hin, dass hierzu keine höchstrichterliche Rechtspre­chung vorliege. Sie bedaure, dass im Hinblick auf eine abweichende Rechtsprechung der Oberverwaltungsgerichte Greifswald und Lüneburg keine revisionsgerichtliche Klä­rung durch das Bundesverwaltungsgericht herbeigeführt worden sei.

Aus diesem Grund prüft die Bundesregierung laut eigenen Angaben derzeit eine Ände­rung der BauNVO zur Umsetzung der geänderten Umweltverträglichkeitsprüfung. Vor­rangiges Ziel sei dabei die Herstellung von Rechtssicherheit. Das Bundesbauministeri­um habe ferner eine Länderanfrage gestartet, in der die Länder gebeten werden, Auskunft zu ihrer bisherigen Verwaltungspraxis in Bezug auf Ferienwohnungen zu ge­ben. Auf dieser Grundlage könnte - ein entsprechender Konsens der Länder vorausge­setzt - im Rahmen der anstehenden Städtebaurechtsnovelle im Zusammenhang mit der BauNVO-Änderung ein Regelungsvorschlag unterbreitet werden.

siehe auch für zusätzliche Informationen:

Impressum | Datenschutz © 1997-2024 BauSites GmbH