Baulinks -> Redaktion  || < älter 2015/1178 jünger > >>|  

Brandschutz im Stahlbau: Conlit Steelprotect Board darf direkt verputzt werden

(2.7.2015) Rund um das Conlit Steelprotect Board hat Rock­wool ein geprüftes System für den Brandschutz im Stahlbau aufgebaut. Anfang 2015 informierte der Hersteller über ein neues Prüfzeugnis, demzufolge nun eine stabile und optisch ansprechende Putz- oder Farbschicht von bis zu 15 mm Dicke auf der Brandschutzplatte aufgebracht werden darf - auf Be­kleidungen ohne entsprechenden Nachweis sind nur Beschich­tungen von maximal 0,5 mm erlaubt.

Zur Erinnerung: Mit dem Conlit Steelprotect Board lassen sich Stahlbauteile in einer Feuerwiderstandsklasse von F30 bis F180 ertüchtigen. Die druckfesten Steinwolleplatten sind nichtbrennbar (Baustoffklasse A1 nach DIN 4102 Teil 1) und mit einem Flächengewicht von nur circa 4 kg/m² (bei einer verwendeten Dicke von 25 mm) vergleichsweise leicht. Da­durch wird mit der Platte relativ wenig Masse in die Bauteile eingebracht, was gerade bei einer Filigranbauweise von sta­tischer Bedeutung ist - siehe u.a. auch Baulinks-Beitrag „Brandschutz im Stahlbau mit ,Conlit Steelprotect Boards‘“ vom 20.7.2007.

Die einzusetzende Plattendicke richtet sich übrigens nach der jeweiligen Profilgröße (U/A-Wert) und der geforderten Feuerwiderstandsdauer. Lieferbar sind Platten in einer Dicke von 25 bis 100 mm. Sie können auf Wunsch auch in einer aluminiumkaschierten Ausführung bezogen werden.

Nicht zu vergessen: Außer für Stahlbauteile - auch gebogene - bietet sich die Brand­schutzplatte auch an, um eine brandschutztechnisch unzureichende Betonüberde­ckung von Bewehrungsstählen in Stahlbetonbauteilen zu ertüchtigen. Dabei ersetzen 10 mm dicke Conlit Steelprotect Board Platten 25 mm Betonüberdeckung. Zugleich trägt die Brandschutzplatte zur Wärmedämmung - beispielsweise von Kellerdecken - bei.

Weitere Informationen zum Conlit Steelprotect Board können per E-Mail an Rockwool angefordert werden.

siehe auch für zusätzliche Informationen:

Impressum | Datenschutz © 1997-2024 BauSites GmbH