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Erweiterte Zulassung für „Kombischott ZZ-Steine 170 BDS-N“

(14.7.2017) Mit der erweiterten Allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (AbZ) Z-19.15-2158 können die ZZ-Brandschutzsteine 170 BDS-N von Zapp-Zimmermann in Massivwänden und -decken sowie in leichten Trennwänden jetzt auch quer eingebaut werden. Erstellen lassen sich so mit denselben Steinen S90-Kombiabschottungen mit einer Schottdicke ...

  • sowohl von 170 mm (Längseinbau)
  • als auch von 120 mm (Quereinbau).

Werden die Brandschutzsteine quer eingebaut, so kann mit derselben Anzahl von Steinen eine bis zu 42% größere Öffnungsfläche sicher verschlossen werden. Neu geprüft und zugelassen wurden auch zahlreiche Belegungskombinationen und Leitungsarten, die damit abgeschottet werden können.

Des Weiteren können durch die geprüfte Kombination der ZZ-Brandschutzsteine 170 BDS-N mit dem ZZ-Brandschutzschaum 2K NE auch schwer zugängliche und hochbelegte Wand- und Deckendurchführungen verschlossen werden. Der Brandschutzschaum ist ein Zwei-Komponenten-System aus der Kartusche, das in der Bauteilöffnung aufschäumt. In der letzten Lage einzubringende Brandschutzsteine können durch diesen Brandschutzschaum ersetzt werden. Andererseits können für eine Nachbelegung herausgenommene Brandschutzsteine auch wieder eingesetzt werden. Verwender profitieren damit von einem reduzierten Materialbedarf und Montageaufwand bei Erstinstallation und Nachbelegung.

Der Einsatz der ZZ-Brandschutzsteine 170 BDS-N in einer Dicke von 120 mm ist z.B. bei der Abschottung von Kunststoffrohren bis 110 mm und nicht brennbaren Rohren bis 168 mm möglich. Zudem sind neben 22 mm großen Elektrokabeln aller Art auch Abschottungen sogenannter Speed-Pipes, also von Leerrohren zum Einblasen von Glasfaserkabeln, bei einem Bündeldurchmesser bis 80 mm mit den Brandschutzsteinen im Quereinbau zulässig. Bei größeren Kabeln muss zusätzlich lediglich der von der Rolle zu verarbeitende ZZ-Kabelwickel BDS-N angebracht werden. Durch den Quereinbau werden bis zu 42 % weniger Brandschutzsteine benötigt. Darüber hinaus sind zusätzlich erforderliche Montageschritte wie beispielsweise die Anbringung von Rahmen bzw. Aufleistungen an das Bauteil aufgrund der geringen Schottdicke von nur 120 mm oftmals hinfällig.

Anzahl der zugelassenen Installationen für den Längseinbau deutlich erweitert

Geeignet sind ZZ-Brandschutzsteine 170 BDS-N durch die erweiterte Zulassung auch für die Abschottung von ...

  • mit PE-Dämmung vorisolierten Kupferrohren für die Kälte- und Klimatechnik, sogenannte „Klima-/ Klimasplitleitungen“,
  • mit PUR-Dämmung vorisolierten Kupferrohren für Solar-, Heizungs- und Warmwasserinstallationen,
  • nichtbrennbaren Rohren mit einem Außendurchmesser bis 108 mm,
  • Rohrisolierungen aus Foamglas,
  • nichtbrennbaren Rohren mit und ohne Isolierung bis zu einem Außendurchmesser von 168 mm sowie von
  • Kunststoffrohren bis 160 mm in engen Arbeitsräumen.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Decken- und Wanddurchführungen von Hochfrequenzkoaxialkabeln, sogenannten Hohlleiterkabeln, bis zu einem Außendurchmesser von ca. 60 mm im Nullabstand ohne zusätzliche Maßnahmen wie Brandschutzbandagen oder  -anstriche abzuschotten. Zudem benötigen einzelne Rohre oder Kabel, die dicht am ZZ-Brandschutzstein 170 BDS-N anliegen, keine zusätzliche Abdichtmasse.

Weitere Informationen zu ZZ-Brandschutzsteinen 170 BDS-N können per E-Mail an Zapp-Zimmermann angefordert werden.

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