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Erweiterte Materialgarantie für Wolfin Bautechnik beim ZVDH hinterlegt


  

(1.9.2017) Die Wolfin Bautechnik GmbH gibt regulär für all ihre Kunststoff-Dachbahnen eine Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie nach §443 BGB. Diese Garantie ist auch beim Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH) hinterlegt und gilt damit explizit für alle Innungsbetriebe des Dachdeckerhandwerks. Sie bezieht sich gem. §434 Abs. 2 BGB auch auf generelle und spezielle Montage- bzw. Verarbeitungsanleitungen - für einen Zeitraum von sechs Jahren ab Gefahrübergang der Produkte.

Die Materialgarantie ist für Dachdeckerbetriebe ein wichtiger Faktor. Streitfälle nach der Bauausführung können so vermieden werden, und Innungsmitglieder sind über die verbindlich zugesagten Materialgarantien geschützt. Denn bei einem Garantiefall, also bei werkstoffbedingten Mängeln, verpflichtet sich Wolfin Bautechnik, ...

  • das zur Nacherfüllung notwendige Material zu stellen sowie
  • die zur Mängelbeseitigung erforderlichen Ein- und Ausbaukosten auf der Basis ortsüblicher Baustellenverrechnungssätze inkl. notwendiger Gerüstkosten zu leisten.

Nicht neu und neu

Die Garantiesumme ist pro Einzelschaden auf 500.000 Euro bzw. bei einer Schadensserie auf 2 Mio. Euro beschränkt. Die Garantieerklärung gilt bereits seit vielen Jahren für die ...

  • Wolfin-Bahnen IB, M, GWSK und GWSK DA,
  • Tectofin-Bahnen RG und RV,
  • FPO-Bahnen Inofin FR und FR-V sowie für die
  • thermoplastische COSMOFIN FG.

Neu hinzugekommen sind die Bahnen ...

  • Wolfin PBS für unterlaufsichere Abdichtungssysteme,
  • Tectofin RV plus sowie
  • die selbstklebende Tectofin SK.

siehe auch für zusätzliche Informationen:

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