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BfS-Broschüre zu Radon-Messungen an Arbeitsplätzen


  

(7.12.2020) Bis Ende 2020 werden die Bundesländer sogenannte Radon-Vorsorgegebiete ausweisen, für die erhöhte Anforderungen an den Schutz vor dem radioaktiven Gas Radon gelten. Arbeitgeber in diesen Vorsorgegebieten müssen dann zügig handeln: Wer Arbeitsplätze in Keller oder Erdgeschoss hat, bekommt ab der Ausweisung des Vorsorgegebiets sechs Monate Zeit, um mit Radon-Messungen in diesen Räumen zu beginnen. In einer neuen Broschüre speziell für Arbeitgeber erläutert das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS), worauf bei den Messungen zu achten ist, und welche Schritte darauf folgen können.

„Berufstätige verbringen meist viel Zeit am Arbeitsplatz. Deswegen appelliere ich an alle Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, den Schutz vor Radon für ihre Beschäftigten genauso ernst zu nehmen wie den Schutz vor anderen Innenraumschadstoffen“, mahnte BfS-Präsidentin Inge Paulini anlässlich der Veröffentlichung der Broschüre „StrahlenschutzKonkret: Radon-Schutz an Arbeitsplätzen“.

„In Radon-Vorsorgegebieten sind erhöhte Radon-Werte in Gebäuden wahrscheinlicher als in anderen Regionen. Hier ist der Handlungsbedarf am größten, und Radon-Messungen sind Pflicht“, sagte Frau Paulini weiter. „Erhöhte Radon-Werte sind aber auch außerhalb von Radon-Vorsorgegebieten möglich. Auch hier sollten Betriebe Verantwortung übernehmen und freiwillig Radon messen.“

Radon-Messungen sind einfach und verhältnismäßig kostengünstig. Sie dauern an Arbeitsplätzen zwölf Monate, weil die Radon-Konzentration im Jahresverlauf schwankt. Die Strahlenschutzverordnung verlangt deshalb diese zwölfmonatige Messung, damit ein Durchschnittswert für das ganze Jahr ermittelt werden kann. Die Messgeräte müssen von einem vom BfS anerkannten Anbieter bezogen werden - siehe bfs.de >  Themen > Ionisierende Strahlung > Serviceangebote > Radon-Messungen > Radon-Messung am Arbeitsplatz...

Werden im Jahresmittel Radon-Werte oberhalb des Referenzwertes von 300 Becquerel pro Kubikmeter (Bq/m³) Innenraumluft an einem Arbeitsplatz festgestellt, greift ein abgestuftes Verfahren zum Schutz der dort Beschäftigten: Innerhalb von zwölf Monaten müssen Maßnahmen durchgeführt werden, um die Radon-Werte zu senken. Einfach, aber oft wirksam, sind beispielsweise eine bessere Belüftung oder eine Abdichtung von Leitungsdurchführungen.

Zeigt eine daran anschließende erneute zwölfmonatige Kontrollmessung, dass der Referenzwert an einzelnen Arbeitsplätzen weiterhin überschritten wird, greift die nächste Stufe und der Blickwinkel ändert sich: Nun wird nicht mehr die Radon-Konzentration in dem betroffenen Raum in den Blick genommen, sondern die dadurch entstehende Strahlendosis der Menschen, die dort arbeiten.

Die betroffenen Arbeitsplätze müssen bei der für den Strahlenschutz am Arbeitsplatz zuständigen Landesbehörde angemeldet werden. Außerdem wird die durch Radon verursachte Strahlendosis der Beschäftigten abgeschätzt. Zusätzlich müssen Arbeitgeber weitere Maßnahmen einleiten, um die Belastung durch Radon für die einzelnen Personen so gering wie unter den gegebenen Umständen möglich zu halten. Eine vergleichsweise einfache Möglichkeit dafür ist beispielsweise, die Arbeitszeit in betroffenen Räumen zu verkürzen und - wo möglich - auf andere Räume auszuweichen.

In seltenen Fällen wird es wohl auch vorkommen können, dass die Strahlendosis des Personals dauerhaft überwacht werden muss. Dann gelten die Regelungen des beruflichen Strahlenschutzes, und die Beschäftigen werden im Strahlenschutzregister beim BfS registriert.

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