Bundesamt für Strahlenschutz (BfS)
Willy-Brandt-Straße 5
D - 38226 SalzgitterE-Mail an Bundesamt für Strahlenschutz (BfS)
BfS-Broschüre zu Radon-Messungen an Arbeitsplätzen (7.12.2020)
Bei Arbeitsplätzen im Keller oder Erdgeschoss bekommen Arbeitgeber ab der Ausweisung des Vorsorgegebiets sechs Monate Zeit, um mit Radon-Messungen in diesen Räumen zu beginnen. In einer neuen Broschüre speziell für Arbeitgeber erläutert das BfS, worauf bei den Messungen zu achten ist.