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Weiteres Whitepaper von ORCA zu Montagewänden und Bauplatten

(2.11.2021) Mit der Serie Whitepaper Technik stellt ORCA Software einen kostenfreien Service für ausschreibende Planer zur Verfügung. In den monatlich erscheinenden Informationen wird jeweils der Weg durch ein spezifisches Fachgebiet gewiesen - dieses Mal ist das Thema Montagewände und Bauplatten an der Reihe.

Zur Erinnerung: Haupteinsatzgebiete von Montagewänden sind Hotel-, Gewerbe-, Kultur-, Verwaltungs- und Bürobauten, doch finden sie auch im Wohnungsbau zunehmend Verwendung:

  • Bei Montagewänden kommen Gipsplatten, Gipsfaserplatten, Zementplatten und Kalziumsilikatplatten zur Anwendung.
  • Als Unterkonstruktion von Trockenbauwänden werden Metallprofile oder Kanthölzer eingesetzt. Metallprofile haben bei Brandschutzkonstruktionen einen großen Vorteil: Bei feuerbeständigen (F90) und teils auch bei hochfeuerhemmenden (F60) Konstruktionen können keine Unterkonstruktionen aus Holz vorgesehen werden.
  • Als Dämmstoff wird fast ausschließlich Mineralwolle verwendet.

Schall- und Brandschutz

Montagewände folgen dem Prinzip der biegeweichen Schalen. Zudem behindert eine weiche, innenliegende Dämmlage aus Mineralwolle oder auch Holzweichfaser die Luftströmung im Wandhohlraum und dämpft auch dadurch die Luftschallübertragung.

Bei Brandschutzwänden werden Gips-Feuerschutzplatten (GKF nach DIN 18180, Plattentyp DF nach DIN EN 520) oder vliesarmierte Gipsplatten nach DIN 15283-1 eingesetzt. Die meist vorhandene Dämmlage besteht aus Mineralwolle mit einem Schmelzpunkt von 1000°C.

In der DIN 4102-4 werden zahlreiche Ständerwandkonstruktionen mit Gipsplatten brandschutztechnisch klassifiziert. Diese Konstruktionen benötigen keinen gesonderten zusätzlichen Nachweis mehr. Auf dem Markt gibt es jedoch eine Vielzahl von abweichenden Montagewandausführungen, die daher über ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis (abP) verfügen müssen.

Unterschiedliche Bauplatten aus Gips

Seit dem Jahr 2005 gilt für Gipsplatten neben der DIN 18180 auch die europäische Produktnorm DIN EN 520. Letztere unterscheidet verschiedene Plattentypen, die nur ungenau den alten Plattenbezeichnungen von DIN 18180 entsprechen. Die alten nationalen und weniger exakten Bezeichnungen (GK, GKF usw.) werden weiterhin verwendet.

Gipsplatten sind für Anwendungen in Räumen mit hoher Luftfeuchte oder Nässe zunächst nicht geeignet. Jedoch können imprägnierte Gipsplatten sowie Gipsfaserplatten aufgrund ihrer Hydrophobierung im Sanitärbereich eingebaut werden.

Vliesarmierte Gipsplatten bestehen aus einem Gipskern, der mit einem Vlies aus anorganischen und/oder organischen Fasern verstärkt ist. Auch der Gipskern kann mit Glasfasern verstärkt sein. Die so armierten Platten besitzen eine höhere Festigkeit und Biegesteifigkeit als die mit Karton kaschierten Platten nach DIN EN 520.

Gipsfaserplatten sind nach DIN EN 15283-2 genormt und mit Papierfasern versetzt. Sie besitzen weder eine Kartonkaschierung noch sind sie mit Vlies ummantelt. Sie werden bevorzugt im Holzbau eingesetzt.

siehe auch für zusätzliche Informationen:

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