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Bauindustrie zur Korruptionsdiskussion: VOB als Bollwerk gegen Korruption stärken

(20.3.2002) "Die Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) muss wieder zum Bollwerk gegen Korruption und marktwidrige Verhaltensweisen werden." Diese Forderung erhob am 19. März in Berlin der Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie, RA Michael Knipper, vor dem Hintergrund der neu aufflammenden Debatte über Korruptionsbekämpfung im öffentlichen Auftragswesen. Die deutsche Bauindustrie stimme mit dem Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA) darin überein, dass eine Ursache für das Vordringen von Korruption auch in der schleichenden Aushöhlung und Missachtung der geltenden rechtlichen Regelungen bei Auftragsvergaben zu suchen sei. Knipper: "Bundesländer wie Nordrhein-Westfalen beschreiten den falschen Weg, wenn sie die VOB-Bindung für Kommunen zur Disposition stellen. Solche Pläne gehören - nicht erst seit den Vorkommnissen von Köln und Wuppertal - in den Reißwolf."

Den öffentlichen Auftraggebern, vor allem den Kommunen, warf Knipper vor, sich immer weniger an die Verdingungsordnung für Bauleistungen zu halten. Inzwischen klagten 70 % aller Bauunternehmen über VOB-Verstöße öffentlicher Auftraggeber; dies habe eine Umfrage des Ifo-Instituts München im Jahr 2001 ergeben. Besonders häufig kritisierten die Unternehmen

  • das Fehlen einer eindeutigen und erschöpfenden Leistungsbeschreibung,
  • die fehlerhafte Wahl der Verfahrensart,
  • eine falsche oder fehlerhafte Wertung der Angebote,
  • aber auch den Verstoß gegen das Nachverhandlungsverbot.

Seit 1999 seien die Klagen dramatisch gestiegen; ganz offensichtlich sei erst durch die Einführung des Rechtsschutzes nach dem Vergaberechtsänderungsgesetz zum 1. Januar 1999 das ganze Ausmaß des vergaberechtswidrigen Verhaltens öffentlicher Auftraggeber deutlich geworden.

"Nur durch eine 'gläserne Vergabe' können wir das Problem der Korruption in den Griff bekommen", stellte Knipper fest. Die VOB sorge z.B. für Transparenz, indem sie die Öffnung und Verlesung aller zugelassenen Angebote beim Öffnungstermin (§ 22 VOB/A) und das Nachverhandlungsverbot (§ 24 VOB/A) vorschreibe. Dazu gehöre aber auch die allgemeine Verpflichtung zur doppelten Einreichung von Angeboten, die jedoch bislang nicht habe durchgesetzt werden können. Knipper: "Für mich ist die VOB nach wie vor der Garant für fairen Wettbewerb und ein äußerst wirkungsvolles Instrument zur Bekämpfung von Korruption und wettbewerbswidrigem Verhalten. Alle Versuche, wie die der Kommunen, die VOB über Tochtergesellschaften zu unterlaufen, sollten wir im Interesse eines sauberen Vergabeverfahrens konsequent zurückweisen."

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