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Expositionsbeschreibung: Renovieren alter Holzfenster mit bleiweißhaltiger Beschichtung(16.12.2009)
"Die Expositionsbeschreibung stellt eine wesentliche Erleichterung für die betroffenen Tischler- und Schreiner-Betriebe dar", erklärt Peter Schreiber, Hauptgeschäftsführer des BHKH. "Ansonsten müssten die Betriebe die wesentlich schärferen Bestimmungen der entsprechenden Technischen Richtlinie für Gefahrstoffe, der TRGS 505 Blei, einhalten." Als Schutzmaßnahmen sieht die Expositionsbeschreibung unter anderem vor ...
Die Beschäftigten müssen vor Arbeitsbeginn in die Bedingungen eingewiesen werden, die einzuhalten sind. Die Expositionsbeschreibung Blei ist veröffentlicht im Gefahrstoff-Informationssystem der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (GISBAU); unter gisbau.de/service/expo/expo.html kann sie heruntergeladen werden. Übrigens: Die Schutzvorkehrungen von Expositionsbeschreibungen sind alternativ zur Einhaltung der betreffenden TRGS zulässig. Eine weitere Möglichkeit sind aufwändige und teure Messungen der Schadstoffkonzentration am Arbeitsplatz. siehe auch für zusätzliche Informationen:
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