Schlichtung I: Bauindustrie begrüßt neue Streitlösungsordnung SL Bau
(31.1.2010) "Die
neue Streitlösungsordnung für das Bauwesen (SL Bau) ermöglicht
Bauvertragsparteien, die bei der Abwicklung einer Baumaßnahme auftretenden
Meinungsverschiedenheiten in einem auf das jeweilige Problem zugeschnittenen
Streitlösungsverfahren außergerichtlich beizulegen. Die deutsche Bauindustrie
begrüßt diesen ganzheitlichen Ansatz." Mit diesen Worten kommentierte am 29.1.
in Berlin der Vizepräsident Wirtschaft des Hauptverbandes der Deutschen
Bauindustrie Prof. Thomas Bauer die von der Deutschen Gesellschaft für Baurecht
(DGfB) und dem Deutschen Beton- und Bautechnik Verein (DBV) im Januar 2010
herausgegebene neue, eigene "Streitlösungsordnung für das Bauwesen (SL Bau)".
Neben der Schlichtung sind nach Auffassung von Bauer besonders hervorzuheben die Regelungen zur Adjudikation*), mit denen die Parteien eine rasche, vorläufig bindende Entscheidung von Streitigkeiten mit der Möglichkeit der späteren (schieds-)gerichtlichen Überprüfung erreichen können. Dies stelle gerade bei länger laufenden Baumaßnahmen eine Möglichkeit dar, den Projektfortschritt - trotz einer Meinungsverschiedenheit auf der Baustelle - im Interesse aller Beteiligten zu sichern. Bauer: "Schlichtung und Adjudikation fördern die Kooperationsbereitschaft beim Bauen und das partnerschaftliche Miteinander. Sie sind ein wichtiges Vertragsmodul bei der Realisierung von Baumaßnahmen im so genannten Partneringmodell."
Bauer sieht die Streitlösungsordnung Bau als einen weiteren Schritt auf dem Weg zu einem - im Idealfall im BGB - gesetzlich geregelten Adjudikationsverfahren und damit zu einer neuen Streitkultur in Deutschland. Ziel müsse sein, Konflikte möglichst erst gar nicht entstehen zu lassen bzw. doch aufgetretene Konflikte vor einer möglichen Verhärtung der Verhandlungspositionen rasch und effizient zu lösen. Hier sei auch der Gesetzgeber gefragt. Bauer appelliert an alle am Bau Beteiligten - insbesondere auch die öffentliche Hand -, in den Bauverträgen verstärkt außergerichtliche Streitbeilegungsverfahren zu vereinbaren. Langwierige, zermürbende Gerichtsprozesse sollten nur noch der Ausnahmefall sein.
Die Streitlösungsordnung Bau umfasst Regelungen zur Mediation, Schlichtung, Adjudikation und zum Schieds-gericht. Alle Streitlösungsverfahren können einzeln oder kombiniert zwischen den Vertragsparteien vereinbart werden. Daneben werden den Parteien Mustervereinbarungen an die Hand gegeben und die bestehende Liste der Schiedsrichter durch Listen für Mediatoren, Schlichter und Adjudikatoren erweitert.
Weitere
Informationen zu SL Bau können per
E-Mail an Deutsche Gesellschaft für Baurecht
angefordert werden; die aktuelle Fassung kann zudem als
PDF-Dokument aufgerufen werden.
Übrigens: Wenn in diesem Kontext die Abkürzung "ADR" verwendet wird, dann ist damit "Alternative Dispute Resolution" gemeint - also die außergerichtliche Streitbeilegung.
| __________ | |
| *) | Adjudikation (lateinisch) bedeutet im Völkerrecht die Zuerkennung eines von zwei oder mehr Staaten beanspruchten Gebietes durch ein internationales Gericht. Zivilrechtlich geht es z.B. um die Übertragung von Vermögensgegenständen durch einen Richter - z.B. bei der Teilung des Hausrats nach der Ehescheidung. |
siehe auch für zusätzliche Informationen:
- Schlichtung II: ARGE Baurecht rät zur etablierten SOBau (31.1.2010)
- Deutsche Gesellschaft für Baurecht e.V. (DGfBR)
- Deutscher Beton- und Bautechnik Verein (DBV)
- Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V.
- Tagungsbericht einer Sitzung des Deutschen Baugerichtstages vom 24.11.2009 zum Thema ADR-Lösungen mit den Sichten der Institutionen
jüngere Beiträge, die auf diesen verweisen:
- ARGE Baurecht rät: Abschlagszahlungen nicht vorzeitig annehmen (26.4.2011)
- Umsätze im Baugewerbe 2010 und 2011 auf Talfahrt (1.11.2010)
- Deutscher Baugewerbetag 2010: Bauen hat Zukunft! Für eine nachhaltige Politik! (1.11.2010)
- Loewenstein für weitere vier Jahre als ZDB-Präsident bestätigt (1.11.2010)
- Ratgeber hilft bei der Beurteilung von Bau-Angeboten (12.10.2010)
- weitere Details...
ausgewählte weitere Meldungen:
- Überarbeitete Bauvertragsmuster von Haus & Grund und ZDB (31.1.2010)
- GTÜ: Nutzerfehlverhalten ist für ein Drittel der Schimmelschäden verantwortlich (30.12.2009)
- VBI: "Offene Rechnungen gefährden Aufschwung" (28.12.2009)
- Zahlungsmoral am Bau weiter schlecht (20.9.2009)
- INQA-Bauen setzt sich für hohe Bauqualität ein (6.12.2009)
- Verbraucherzentrale BW: Baufirmen übervorteilen Häuslebauer (12.7.2009)
- Der Weg zum Wohneigentum - aufgeschrieben von den Verbraucherzentralen (1.3.2009)
- Buchvorstellung: Schäden an Gebäuden - Erkennen und Beurteilen (28.12.2008)
- Bauschäden durch Preisdruck und mangelhafte Ausführungsqualität (18.8.2008)
- Architekten arbeiten nicht umsonst (15.6.2008)
- Warum Planer Baurechtler brauchen .. (2.3.2008)
- DEKRA: "Pfusch am Bau nimmt dramatisch zu" (3.2.2008)
- Buchvorstellung: Typische Baufehler erkennen, vermeiden, beheben (30.12.2007)
- Keine Scheu vor hohen Prozesskosten - Finanzierungshilfe nicht nur für den Mittelstand (19.8.2007)
- aktualisiert: "Abnahme von Bauleistungen - Hochbau" (23.6.2007)
- ARGE Baurecht rät: Bauherr darf Bauabnahme verweigern (20.5.2007)
- Baurechtler warnen: Wer Rechnung nicht aufhebt, riskiert Geldstrafe (22.4.2007)
- Die häufigsten Fehler bei der Bauabnahme (2.7.2006)
- "Rechtsgrundlage bei vier von fünf Bauverträgen rechtswidrig" (11.12.2005)
- "ABC der Gemeinheiten" bei Bauverträgen vom VPB (24.10.2005)
- Fertigbau: Kostenlose Ombudsstelle erspart den Gang vor Gericht (11.6.2004)
- Bau-, Immobilien- und Mietrechts-Themen / -Urteile: Bauvertrag
siehe zudem:
- Baurecht auf Baulinks
- Literatur / Bücher zu den Themen Bauen, Baurecht, VOB bei Baubuch / Amazon.de
- Fördermittel der Städte, Landkreise, Gemeinden, Energieversorger, Bundesländer und des Bundes
- Schreiben Sie Ihre Erfahrungen / Meinung dazu: Bau-Forum