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Monopolkommission: „Keine Emissionsverringerung durch das EEG“

(29.1.2012) „Das Erneuerbare Energien-Gesetz und das Kraft-Wärme-Kopplungsge­setz leisten derzeit keinen eigenständigen Beitrag zum Klimaschutz.“ Zu diesem Ergeb­nis kommt die Monopolkommission in ihrem Sondergutachten „Energie 2011 - Wettbe­werbsentwicklung mit Licht und Schatten“, das von der Bundesregierung Ende Januar als Unterrichtung (17/7181) vorgelegt wurde. Denn vor dem Hintergrund des europäi­schen Zertifikatehandels würden in Deutschland eingesparte Kohlenstoff-Emissionen anderweitig in der Europäischen Union zu höherem Ausstoß führen.

Zu den Zielen der Bundesregierung, den Anteil erneuerbarer Energien an Bruttostrom­verbrauch bis spätestens 2020 auf 35 Prozent zu erhöhen, äußert sich die Kommission „verhalten positiv“. Kritisiert wird, dass das EEG explizit nur die Förderung von bislang bekannten Erzeugungstechnologien, insbe­sondere von Windrädern und Solaranlagen vorsieht

Als Folge der Energiewende erwartet die Kommission einen Anstieg der Strompreise sowie eine Reduzierung der Versorgungssicherheit und Netzstabilität - auch für die Nachbarstaaten Deutschlands. Andererseits könnten aber auch die Konzentration in der Stromerzeugung sinken und neue Anbieter zum Markt­eintritt animiert werden.

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