Bauindustrie begrüßt Kritik des Rechnungshofes an Vergabepraxis des Bundes
- Vergabe an den "Billigsten" kommt Steuerzahler oft teuer zu stehen
- Mehr Mut für Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot gefordert
(27.8.2003) "Wir begrüßen die Forderung des Bundesrechnungshofes, öffentliche Aufträge nicht auf das billigste, sondern auf das wirtschaftlichste Angebot zu erteilen, wie es auch die Vergabeordnung für Bauleistungen (VOB) vorsieht. Eine solche Änderung der Vergabepraxis ist längst überfällig", erklärte der Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie, RA Michael Knipper, am 26. August in Berlin. Der Bundesrechnungshof war in einem Gutachten bei Einzelfallprüfungen zu dem Ergebnis gekommen, "dass zum Teil der Zuschlag auf unterlegene Bieter die wirtschaftlichere Alternative und damit richtige Entscheidung gewesen wäre".
Als Ursache nennt das Gutachten mangelhafte Planungen und fehlerhafte Ausschreibungsunterlagen auf Seiten der Vergabebehörden sowie Spekulationsangebote unseriöser Anbieter, die oft zu erheblichen Folgekosten führten und das zunächst billigste Angebot unmäßig verteuerten.
"Damit hat auch der Bundesrechnungshof erkannt, dass der Preis allein nicht das entscheidende Kriterium sein darf", so Knipper. Das Gutachten könne einen wichtigen Beitrag dazu leisten, dass den Vergabebeamten endlich die Furcht genommen werde, an Zweitbietende oder nachrangige Bieter zu vergeben. Knipper appelliert an die Vergabestellen, die Hinweise und Anregungen des Gutachtens des Bundesrechnungshofes zum Wohle aller in die Praxis umzusetzen.
Neben Optimierung der Vergaben nach den Grundsätzen der VOB müsse zudem dringend ein Qualifizierungssystem eingeführt werden, in dem jedes Bauunternehmen vorab seine technische Kompetenz, kaufmännische Bonität und rechtliche Zuverlässigkeit darlegen muss. Knipper: "Solange bei uns jeder, der eine Schippe in der Hand halten kann, Bauleistungen anbieten darf, gibt es keinen Schutz vor unseriösen Angeboten." Nur durch ein Qualifizierungssystem, das Haupt- und Nachunternehmer erfasse, sowie durch eine sorgfältige Planung könne sichergestellt werden, dass öffentliche Mittel optimal eingesetzt werden.
siehe auch:
- ZDB: Pläne der Bundesregierung zur Neugestaltung des Vergaberechts abwegig. (15.5.2004)
- Bauindustrie kritisiert Eckpunkte zur Verschlankung des Vergaberechts (15.5.2004)
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