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Preisexplosion bei Betonstahl

  • Verband empfiehlt Vereinbarung von Stoffpreisgleitklauseln

(11.3.2004) Der seit Anfang 2004 unerwartete sprunghafte Anstieg der Preise für Betonstahl, Baustahl und Spundwandstahl lasse nach Aussage von RA Wolfgang Peters, Hauptgeschäftsführer der Wirtschaftsvereinigung Bauindustrie NRW, die Kalkulation der Bauunternehmen vielfach Makulatur werden. Allein innerhalb der vergangenen drei Wochen habe sich der Einkaufspreis für Betonstahllieferungen werkseitig um bis zu 60 Prozent erhöht. Da die Händler dazu übergegangen seien nur noch zu "Tagespreisen" anzubieten, ist es den Bauunternehmen vielfach nicht mehr möglich, Preise für Bauleistungen ordnungsgemäß zu kalkulieren. Die Preissteigerungen für Stahl seien auf eine boomende Stahlkonjunktur auf einzelnen asiatischen Märkten, insbesondere in China zurückzuführen, wodurch eine Verknappung entstehe. Parallel hierzu hätten sich die für die Stahlerzeugung notwendigen Rohstoffe verteuert. Da die weitere Entwicklung der Stahlversorgung von der Entwicklung des Weltmarktes abhängig ist, würden die Stahllieferanten jede Aussage bezüglich der weiteren Preisentwicklung sowie der Marktversorgung verweigern. Allgemein werde jedoch von einer Verschärfung der Situation mit weiter steigenden Stahlpreisen ausgegangen.

Vor dem Hintergrund einer mageren Umsatzrendite nur unter ein Prozent sähen sich die Bauunternehmen nicht in der Lage, das unkalkulierbare Risiko künftiger Preissteigerungen zu tragen. Es sei daher unumgänglich, so Peters, Stoffpreisgleitklauseln zu vereinbaren. Dies ergäbe sich bereits aus §15 VOB/A. Danach könne eine angemessene Änderung der Vergütung in den Ausschreibungsunterlagen vorgesehen werden, wenn wesentliche Änderungen der Preisermittlung, deren Eintritt und Ausmaß ungewiss sei, zu erwarten sind. Diese Voraussetzungen lägen hier vor. Der Verband empfehle daher seinen Mitgliedern nachdrücklich, entsprechende Stoffpreisgleitklauseln zu vereinbaren, welche sich an amtlich ermittelten Preisindizes für Stahlprodukte orientieren.

An die öffentliche Hand gerichtet appelliere Peters, bei laufenden Ausschreibungen vor Eröffnung der Angebote die Ausschreibungsunterlagen nachträglich um eine Stoffpreisgleitklausel zu ergänzen sowie bei künftigen Ausschreibungen Stoffpreisgleitklauseln zu vereinbaren. Ein nichtkalkulierbares Preisrisiko dürfe nicht allein dem Bauunternehmer aufgebürdet werden.

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