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Wie lange wird die Eigenheimzulage noch auf das Arbeitslosengeld II angerechnet?

(3.5.2005) Böse Überraschung für zahlreiche Empfänger von Arbeitslosengeld II, die mit ihren Familien in einem eigenen Haus bzw. in einer eigenen Wohnung leben und Eigenheimzulage erhalten: Die staatliche Förderung gilt laut Hartz-IV-Gesetz als Einkommen und wird deshalb auf das Arbeitslosengeld II angerechnet.

„Die Situation ist prekär, für die Betroffenen tun sich größere finanzielle Schwierigkeiten auf“, befürchtet Max Schierer, Präsident der „Aktion pro Eigenheim“. Deshalb hat das Bündnis aus privaten Bauherren und der Bauwirtschaft an Wirtschaftsminister Clement und die Mitglieder des Hartz-IV-Ombudsrats appelliert, diese Gesetzeslücke möglichst schnell zu schließen und den entsprechenden Paragraphen im Sozialgesetz zu ändern. Bemängelt wird insbesondere die unterschiedliche Vorgehensweise:

  • Wurde die Auszahlung der Eigenheimzulage an eine Bank abgetreten, wird die Summe zur Tilgung der Bauschulden eingesetzt.
  • Lässt sich der arbeitslose Hausbesitzer das Geld auf sein eigenes Konto überweisen, wird es voll auf den Lebensunterhalt angerechnet.

Zahlreichen Sachbearbeitern bei den Arbeitsagenturen war das Problem wohl zunächst gar nicht bekannt. „Da weiß die Linke nicht was die Rechte tut. Hier muss die Politik rasch eingreifen“, fordert Schierer. „Nur wenn die Banken so lange still halten, bleibt den Familien die Zwangsversteigerung ihres Eigentums erspart.“

Nachtrag:

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