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Baugewerbe zum Vergaberecht: Bundesregierung öffnet der Korruption Tür und Tor!

(9.5.2005) "Die Bundesregierung öffnet mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Vergaberechts, der noch in dieser Woche vom Kabinett verabschiedet werden soll, der Korruption bei der Vergabe öffentlicher Aufträge Tür und Tor." Dies erklärte heute der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes, Prof. Dr. Karl Robl, in Berlin.

Das Vergaberecht gewährleistet die wirtschaftliche und sparsame Verwendung von Steuergeldern beim Einkauf von Bau- und Lieferleistungen. Gerade der Vorrang der öffentlichen Ausschreibung stellt sicher, dass in einem fairen und für alle Bieter transparenten Verfahren das wirtschaftlichste Angebot ausgewählt wird. "Manipulation und Korruption blühen dort, wo Aufträge im Verborgenen vergeben werden. Dieses wurde wiederholt auch vom Bundesrechnungshof und von erfahrenen Korruptionsbekämpfern herausgestellt. Die Bundesregierung muss sich fragen lassen, warum sie erst im Sommer letzten Jahres in einer Richtlinie zur Korruptionsprävention die besondere Bedeutung des Vorrangs der öffentlichen Ausschreibung herausstellt, nur um diesen Vorrang dann wenige Monate später sang- und klanglos aufzugeben", so Robl.

Mit der künftig zudem zulässigen "freien" Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen unterhalb eines sog. Geringfügigkeitswertes von 10.000 Euro wird einer der wesentlichen Grundsätze des Vergaberechts, nämlich die Korruptionsprävention, vollständig ad absurdum geführt. Tatsächlich bedeutet diese Bagatelleregelung nichts anderes, als dass unterhalb dieser Grenze keinerlei Vorgaben bei der Vergabe solcher Aufträge zu beachten wären. "Für hunderttausende von Lieferaufträgen in Milliardenhöhe würde ein rechtsfreier Raum geschaffen. Die Bundesregierung nimmt billigend in Kauf, dass Manipulation und Korruption eine Renaissance erleben!", betonte Robl.

"Die Vorstellungen der Bundesregierung stellen einen Freibrief für das Wiederaufleben eines vergessen geglaubten Hoflieferantentums dar. Ein offener und transparenter Wettbewerb fände mehr statt!", so Robl. "Es ist uns völlig unverständlich, warum die Bundesregierung nicht bereit ist, die seit langem auf dem Tisch liegenden konkreten Vorschläge der anbietenden Wirtschaft für eine "Verschlankung" des Vergaberechts im bestehenden System umzusetzen. Wirtschaft und Gewerkschaft haben ihre Forderungen in einer zweiten gemeinsamen Erklärung der Bundesregierung Anfang dieser Woche erneut übermittelt.", so Robl.

Die Deutsche Bauwirtschaft fordert eine "Verschlankung" des Vergaberechts ausschließlich im bestehenden System. VOB und VOL müssen ober- und unterhalb der Schwellenwerte erhalten bleiben. Ebenso muss es bei der seit Jahrzehnten bewährten Praxis der Erarbeitung der Vergaberegeln in paritätisch von Auftraggebern und Auftragnehmern besetzten Vergabe- und Vertragsausschüssen bleiben. Dies stellt das Musterbeispiel von Entbürokratisierung dar und trägt maßgeblich zur hohen Akzeptanz der Vergaberegeln bei Auftraggebern und Auftragnehmern bei.", so Robl abschließend.

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