INSA-Studie 50+: Akzeptanz von Treppenliften auf einem guten Weg
(5.9.2014) Lifta hat die aktuelle INSA-Studie 50+, die am 18. August unter dem Titel „Bewusster Leben“ in Berlin vorgestellt wurde, unterstützt. Der Treppenlift-Anbieter kooperiert schon länger mit Instituten und Institutionen, um seine Zielgruppe immer besser kennen zu lernen und nutzte nun im Rahmen der INSA-Studie die Möglichkeit, über 3.000 Personen - darunter 2.000 Menschen über 50 Jahre - zum Thema Treppe und Alltagshelfer Treppenlift zu befragen.
Jeder Zweite empfindet laut Studie Treppen als bauliche Barriere, welche die Bewegungsfreiheit zu Hause beeinträchtigt. Fast jedem Fünften bereitet das Treppensteigen Schmerzen, wobei die Tendenz mit zunehmendem Alter noch zunimmt. Als Konsequenz gaben 19% der Befragten an, das Treppensteigen reduzieren oder sogar darauf verzichten zu wollen. Das sind bemerkenswerte Zahlen, die Treppen bzw. Einrichtungen zur Überwindung von Höhenunterschieden in einer Wohnung in den Fokus von Architekten und Planern rücken (sollten).
Alltagshelfer Treppenlift
Aus dem näheren Umfeld kennt fast jeder Dritte (29%) der Befragten die Treppenlösung „Treppenlift“: 33% der über 50-Jährigen und bereits 23% der jüngeren Befragten. Für 28% käme ein Treppenlift als Alltagshilfe in Frage, 1 % besitzt bereits einen. Interessant für Lifta ist dabei, dass eine Anschaffung bei den 50 bis 69-Jährigen wesentlich häufiger in Frage kommt als bei den über 70-Jährigen, die zur Zeit noch den Großteil der Treppenliftnutzer ausmachen:
- Für 39% der 50 bis 59-Jährigen kommt ein Treppenlift grundsätzlich in Frage,
- in der Gesamtheit der über 70-Jährigen sinkt die Bereitschaft auf 20% ab, und
- nur 16% der über 80-Jährigen zeigen keine Berührungsängste.
Insgesamt können sich 43% der Befragten die Anschaffung eines Treppenlifts vorstellen. Dabei sind die neuen Bundesländer mit 45% dem Lift etwas aufgeschlossener gegenüber eingestellt als die alten Bundesländer (39%). Die Entscheidungskriterien wie einfache Bedienung (69%), Qualität/Langlebigkeit (67 %) und persönliche Beratung (60 %) sind den Befragten dabei mit am wichtigsten.
Kosten und Bezuschussung
Gut ein Fünftel der Befragten kennt die Kosten eines Treppenlifts, für 41% der Befragten wären diese ein Grund, auf einen Treppenlift zu verzichten. Über mögliche Zuschüsse von Pflegekassen und anderen Institutionen sind jedoch nur 8 % informiert.
Harald Seick, Geschäftsführer und Firmengründer der Lifta GmbH
„Die unterschiedlichen Möglichkeiten für Zuschüsse müssen noch transparenter kommuniziert werden“, urteilt Harald Seick, Geschäftsführer und Firmengründer der Lifta GmbH. „Denn häufig wird ein Treppenlift durch die finanzielle Hilfestellung zu einem erschwinglichen Alltagshelfer, von dem jeder profitieren kann.“
- Momentan liegen die möglichen Zuschüsse der Pflegekasse beim Vorliegen einer Pflegestufe bei bis zu 2.557 Euro pro Person.
- Ein Ehepaar kann damit schon bis zu 5.114 Euro erhalten.
In der aktuellen Diskussion über die Pflegereform wird im Bundestag außerdem gerade besprochen, wie stark die Zuschüsse für Hilfsmittel wie dem Treppenlift nach oben angepasst werden sollen.
Drei von fünf Personen schätzen den Kosten-Nutzenvergleich beim Treppenlift sehr hoch ein. Damit rangiert der Treppenlift in diesem Punkt direkt hinter dem Mobilen Pflegedienst (60%) und teilt sich beim Kosten-Nutzenverhältnis mit der Variante Umbau den zweiten Platz.
Fazit
Die INSA-Studie 50+ zeigt, dass Treppenliftanbieter auf einem guten Weg sind, den Treppenlift in der Gesellschaft zu integrieren. „Das langfristige, selbstständige Wohnen zu Hause wird für immer mehr Menschen immer wichtiger. Wenn sie den Treppenlift als Alltagshelfer schätzen und akzeptieren lernen, können wir noch mehr Lebensqualität ermöglichen“, erklärt Seick.
Weitere Informationen zu Treppenliften können per E-Mail an Lifta angefordert werden.
siehe auch für zusätzliche Informationen:
- Lebenslange Garantie für Treppenlifte (27.9.2018)
- Thyssenkrupp-Studie: Deutsche beschäftigen sich viel zu spät mit Wohnsituation im Alter (2.12.2016)
- Kann ein Treppenlift als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend gemacht werden? (8.6.2015)
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- weitere Details...
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- Ein Meter, nicht weniger! Urteil zur Mindesttreppenbreite in Mehrfamilienhäusern (16.5.2013)
siehe zudem:
- Treppenlifte im Haustechnik-Magazin sowie barrierefrei Bauen bei Baulinks
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