Neue Infoschrift der Deutschen Bauchemie zur Umsetzung der Bauproduktenverordnung
(19.4.2015) Die Deutsche Bauchemie hat die 2012 erstmals erschienene Informationsschrift zur Umsetzung der Bauproduktenverordnung (BauPVO) komplett überarbeitet und neu veröffentlicht. Die 32-seitige Broschüre soll den Mitgliedsunternehmen und in der Branche als aktuelle und praxisorientierte Arbeitshilfe dienen.
Seit ihrem Inkrafttreten am 1. Juli 2013 wurden im Amtsblatt der EU eine Berichtigung zur BauPVO, drei delegierte Verordnungen sowie eine Durchführungsverordnung veröffentlicht, und die BauPVO dadurch in Teilen geändert und präzisiert. Die 2. Ausgabe der Informationsschrift gibt einen Überblick über die aktuellen Inhalte der BauPVO und erläutert die Neue
rungen und Änderungen, die sich aus den erlassenen Rechtsakten ergeben. Anhand von Musterbeispielen werden insbesondere die Neuerungen hinsichtlich der CE-Kennzeichnung sowie der Erstellung einer Leistungserklärung (LE) entsprechend dem geänderten Anhang III der BauPVO aufgezeigt.
Im Ausblick gehen die Autoren u.a. auch auf mögliche künftige Anpassungen der BauPVO in 2017/2018 mit weiteren Konsequenzen für die Hersteller ein. Diskutiert wird in diesem Kapitel auch eine zu erwartende Konkretisierung der Grundanforderung an Bauwerke Nr. 7 „Nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen“. Die Deutsche Bauchemie will sich dafür einsetzen, dass die Umweltauswirkungen von Bauprodukten im Sinne einer festgestellten Leistung mittels Umweltproduktdeklarationen (EPDs) kommuniziert werden und sich EPDs nach EN 15804 als das Mittel der Wahl bei der Bewertung bzw. Gebäudezertifizierung etablieren.
In der Bewertung des vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg im Oktober 2014 gefällten Grundsatzurteils zum Bauproduktenrecht rechnen die Autoren mit Auswirkungen auf die deutschen bauordnungsrechtlichen Vorschriften: „Mittel- bis langfristig werden nationale Restregelungen für Produkte, die einer harmonisierten Produktnorm unterliegen, keinen Bestand haben. Derzeit ist allerdings noch nicht absehbar, in welcher Form, in welchem Umfang und in welchem Zeitrahmen die Anpassungen der deutschen Rechtsvorschriften vorgenommen werden.“
Interessenten finden die neue Infoschrift in deutscher Sprache zum Download deutsche-bauchemie.de > Publikationen (direkter PDF-Download). Die Publikation kann über den Bestellshop auch als gedruckte Broschüre (zum Preis von 3 Euro pro Exemplar) bestellt werden.
siehe auch für zusätzliche Informationen:
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- Bauproduktensicherheit: Verbände stellen System zur Ausschreibung und Bestellung von Bauprodukten vor (26.11.2017)
- Verbändebündnis: „Sicheres Bauen in Deutschland gefährdet!“ (12.9.2016)
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- Neufassung der Bauprodukte-Verordnung (24.6.2013)
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siehe zudem: