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Bauchemie: „DIBt führt rechtswidriges Regelwerk zur Instandhaltung von Betonbauwerken ein“


  

(3.2.2021) Das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) hat am 19. Januar 2021 auf seiner Internetseite die „Technische Regel Instandhaltung von Betonbauwerken“ (TR Instandhaltung) veröffentlicht. Gleichzeitig wurde eine neue Muster-Ver­wal­tungs­vor­schrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) bekannt gegeben, mit der u.a. die TR Instandhaltung in das Bauordnungsrecht aller 16 Bundesländer eingeführt werden soll.

In verschiedenen Publikationen wird der Eindruck erweckt, die Veröffentlichung der TR Instandhaltung erfolge in gutem Einvernehmen mit der Europäischen Kommission. Dieser Eindruck ist nach Ansicht der Deutschen Bauchemie falsch: Im Laufe des im zweiten Halbjahr 2020 durchgeführten sogenannten Notifizierungsverfahrens hat die Europäische Kommission die Bundesrepublik Deutschland ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die zur Notifizierung eingereichten Entwürfe für die Teile 1 und 2 der TR Instandhaltung als nicht konform mit EU-Recht angesehen werden. Die Kommission hatte deshalb die deutschen Behörden aufgefordert, die notifizierten Entwürfe anzupassen.

Vertragsverletzungsverfahren droht

Zugleich hatte die Kommission betont, dass sie sich die Eröffnung eines Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland vorbehält, sollte Deutschland seiner gesetzlichen Pflicht zur rechtskonformen Ausgestaltung des Regelwerks nicht nachkommen.

Die Fachexperten der Deutschen Bauchemie haben inzwischen den auf der DIBt-Internetseite veröffentlichten Text der TR Instandhaltung geprüft und festgestellt, dass er weitestgehend identisch mit der zur Notifizierung eingereichten und von der Kommission bemängelten Fassung ist.

Fotos © Deutsche Bauchemie 

Die Deutsche Bauchemie hatte mehrfach grundsätzliche Bedenken geäußert, da die veröffentlichten Texte das Behinderungsverbot der Bauproduktenverordnung (EU) Nr. 305/2011 sowie das EuGH-Urteil C-100/13 vom 16. Oktober 2014 missachten würden. Entscheidend ging es dabei um die fachjuristische und technische Bewertung, dass die TR Instandhaltung aufgrund einer Vielzahl von zusätzlichen nationalen Produktvorgaben, die gegen europäisches Bauproduktenrecht und die dazu ergangene EuGH-Recht­sprechung verstoßen, als EU-rechtswidrig einzustufen ist.

Verunsicherung bei Planern und Ausführenden

Die deutsche bauchemische Industrie bewertet die Veröffentlichung der TR Instandhaltung als äußerst problematisch, weil das DIBt und die Bauministerkonferenz der Bundesländer (ARGEBAU) damit ein mutmaßlich rechtswidriges und unpraktikables Regelwerk einführen würden. Das Regelwerk könne jederzeit von einem rechtswidrig belasteten Dritten vor Gericht angegriffen und gerichtlich für unwirksam erklärt werden. Es müsse zudem bei einem erfolgreichen Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Kommission gegen Deutschland zurückgezogen werden. Dies würde eine beispiellose Rechtsunsicherheit für die Fachplaner und Baubetriebe erzeugen. Denn sie wären dem Risiko ausgesetzt, nach einem Regelwerk geplant und gebaut zu haben, das wegen Rechtswidrigkeit für unwirksam erklärt wird oder zurückgezogen werden muss und zum Zeitpunkt einer Abnahme von Bauleistungen nicht mehr gilt.

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