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Bauproduktensicherheit: Verbände stellen System zur Ausschreibung und Bestellung von Bauprodukten vor

(26.11.2017) Bundesarchitektenkammer, Bundesingenieurkammer sowie Verbände der Bausachverständigen, der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Baustoffhandels und der Baustoffhersteller haben im Rahmen einer gemeinsamen Erklärung (siehe PDF) am 23. November ein System zur Ausschreibung und Bestellung von Bauprodukten vorgestellt. Mit diesem System soll sicheres Bauen in Deutschland auch weiterhin möglich sein, indem es bis zur vollständigen Harmonisierung der europäischen Normen die Einhaltung und den Nachweis bauordnungsrechtlicher Anforderungen an ein Bauwerk erlaubt.

Zur Erinnerung: Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes hatte 2014 zu einem Verbot des in Deutschland gebräuchlichen „Ü-Zeichens“ für CE-gekennzeichnete Bauprodukte geführt - siehe u.a. Baulinks-Beitrag „Bauwirtschaft befürchtet aufgrund EuGH-Urteil Qualitätsverluste bei Baupro­dukten“ vom 3.11.2014. Um dennoch die bauordnungsrechtlichen Anforderungen an ein Bauwerk zu gewährleisten, können jetzt privatrechtliche Anforderungsdokumente verwendet werden. Hier werden bereits bei der Ausschreibung bzw. Beschaffung für das jeweilige Bauprodukt die entsprechenden Leistungsmerkmale sowie dessen Gütesicherung festgelegt, die zur Erfüllung der Bauwerksanforderungen in Herstellererklärungen oder Gutachten nachzuweisen sind.

Die jeweiligen Anforderungsdokumente können außerdem zur Grundlage von Verträgen und der Bestell- und Lieferunterlagen von Leistungen zur Bauausführung gemacht werden. Dadurch wird sichergestellt, dass von der Planung bis zur Ausführung alle bauaufsichtlich notwendigen Beschreibungen, Nachweise und Bestätigungen von Bauproduktherstellern und Bauunternehmen für den Bauherrn und die Baubehörde vorliegen.

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