Baulinks -> Redaktion  || < älter 2014/1932 jünger > >>|  

Hendricks: Sicheres und nachhaltiges Bauen ausbauen und mit EU-Recht vereinbaren!

Europäischer Gerichtshof-Logo
  

(18.11.2014) Mit einem EuGH-Urteil vom 16.10.2014  wurde die Praxis der Länder untersagt, in einer Liste Zusatzanforde­rungen an CE-gekennzeichnete Bauprodukte aufzustellen. Bun­desbauministerin Barbara Hendricks sagte bei einem Symposium zur EU-Bauproduktenverordnung am 13.11 in Berlin zu, dass der Bund die Länder bei der Umsetzung des Urteils mit seinem Sachverstand und durch die Einleitung notwendiger Verfahren unterstützen werde.

Harmonisierung statt Extrawürste

Hendricks räumte ein, dass in Deutschland nicht auf unmittelbar produktbezogene Zusatzanforderungen und verpflichtende nationale Zulassungen beharrt werden kön­ne, betonte aber auch, dass gegenüber der Kommission auf eine rasche Beseitigung der vielen bekannten Mängel und Lücken in der europäischen Harmonisierung von Bauprodukten bestanden werden müsse. Das wichtigste sei für sie, in Europa und in Deutschland die Errungenschaften eines sicheren und nachhaltigen Bauens zu bewah­ren und auszubauen.

Die Ministerin unterstrich, dass Deutschland zweifelsohne in jeder Hinsicht europa­rechtskonform vorgehen wolle, erklärte aber auch, dass zunächst in Ruhe untersucht werden müsse, inwiefern das Urteil auch für die seit 1. Juli 2013 geltende neue Bau­produktenverordnung beträfe - denn das Urteil habe sich ja auf die alte Bauproduk­tenrichtlinie (89/106/EWG) bezogen.

Hendricks bot an, gemeinsam mit den Ländern die Gespräche mit Kommission und Wirtschaft weiterzuführen und einen möglichen Handlungsbedarf auf Bundesebene gründlich zu prüfen. Dieses sagte auch Baustaatssekretär Gunther Adler auf der zeit­gleich stattfindenden 126. Bauministerkonferenz in Chemnitz zu.

siehe auch für zusätzliche Informationen:

Impressum | Datenschutz © 1997-2024 BauSites GmbH