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Überarbeitete Hauskanalnorm ÖNORM B 2501 bringt Klarheit beim Rückstauschutz

(11.9.2015) Die im Oktober 2014 bereits im Entwurf enthaltenen Änderungen der ÖNORM B 2501 sind seit April 2015 nun gültig. Ein Schwerpunkt der überarbeiteten Fassung ist das Thema Rückstauschutz. Damit ist klargestellt, was bei einem norm­gerechten Neubau zu beachten ist. Auch das sensible Thema Rückstauschutz nach Abscheidern ist geregelt. Häufig entspricht die Entwässerungstechnik älterer Gebäu­de allerdings nicht diesen Regeln. Für diese Sonderfälle finden Planer in der ÖNORM B 2501 auch alternative Möglichkeiten für den sicheren Schutz gegen Rückstau.

Erstmals in ÖNORM B 2501 die Produktkategorie Rückstauhebeanlage

Neben den bereits genormten Produktkategorien Rückstauverschluss und Hebeanlage beschreibt die B 2501 mit dem Begriff „Rückstauhebeanlage“ erstmals eine Anlagen­technik, die aus einem Rückstauverschluss mit vorgeschaltetem Überlauf zur Abwas­serhebeanlage mit Sammelraum besteht. Dabei erfolgt die Entwässerung ...

  • ohne Rückstau über den Rückstauverschluss nur mittels Schwerkraft und ohne Fremdenergie und
  • bei Rückstau über die Abwasserhebeanlage mit Fremdenergie

Somit bietet diese Anlagentechnik zusätzliche Betriebssicherheit bei gleichzeitig redu­zierten Betriebskosten. Genau hierfür hatte die Kessel AG die Standardlösung Ecolift entwickelt, welche im häuslichen und gewerblichen Abwasser universell einsetzbar ist - siehe auch Baulinks-Beitrag „Hybrid-Hebeanlage (mit Bypass) für den Einsatz in Gewerbe und Mehrfamilienhäusern“ vom 26.3.2015:


Eine weitere Neuerung der ÖNORM: bei fäkalienhaltigem Abwasser dürfen nur noch Rückstauverschlüsse des Typs 3 zum Einsatz kommen - Systeme mit einer motorisch betriebenen Verschlussklappe .

Leitungstrennung ist vorrangig

Für den Neubau verlangt die überarbeitete ÖNORM die Trennung der Abwasserströme. Dabei ist zu trennen zwischen ...

  • über der Rückstauebene und unter der Rückstauebene sowie
  • Schmutzwasser und Regenwasser.

Können diese Anforderungen aus baulichen Gründen nicht oder nur mit unverhältnis­mäßig großem Aufwand umgesetzt werden, dürfen weder Rückstauverschlüsse noch Hebeanlagen eingesetzt werden. Aus sicherheitstechnischen Gründen sieht die Norm Rückstauhebeanlagen als einzige erlaubte Lösung vor, wobei noch zusätzliche Anfor­derungen zu erfüllen sind. Für diesen Fall liefern Hersteller wie Kessel auch individuelle Rückstauhebeanlagen, welche unter Beachtung der neuen ÖNORM auch bei komplizier­ten Fällen einsetzbar ist.

Weitere Informationen zu Hebeanlagen können per E-Mail an Kessel angefordert werden.

siehe auch für zusätzliche Informationen:

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