Bundesbericht Energieforschung 2017 und Nationaler Energieeffizienz-Aktionsplan beschlossen
(17.4.2017) Das Bundeskabinett hat am 12. April den von Brigitte Zypries vorgelegten „Bundesbericht Energieforschung 2017“ sowie den „Nationalen Energieeffizienz-Aktionsplan (NEEAP)“ beschlossen.
Der Energieforschungs-Bericht der Bundesministerin für Wirtschaft und Energie gibt einen detaillierten Überblick über die Förderpolitik der Bundesregierung in der Energieforschung und fasst Fördermittel der Bundesländer und der EU-Forschungspolitik im Energiebereich zusammen.
Digitalisierung und Sektorkopplung
Bundeswirtschaftsministerin Zypries erinnerte am Mittwoch vor Ostern daran, dass die Energiewende - also der Umbau der Energieversorgung in Deutschland weg von Atomkraft, hin zu erneuerbaren Energien - neue, kreative Lösungen und Konzepte erfordere. Sie betonte: „Deshalb brauchen wir eine leistungsstarke Energieforschung, die für entsprechende Impulse und Innovationen sorgt. Sie ist der Schlüssel für eine erfolgreiche Energiewende. Unsere Energiepolitik ist deshalb strategisch auf Energieforschung für zukunftsfähige Technologien und für mehr Effizienz im Energiesystem ausgerichtet. Wir setzen verstärkt auf Digitalisierung und intelligente Sektorkopplung.“
2016 hat die Bundesregierung rund 876 Mio. Euro für die Forschung, Entwicklung und Demonstration moderner Technologien für die Energiewende aufgewendet. Damit ist das Fördervolumen im Vergleich zum Vorjahr noch einmal gestiegen. Der größte Anteil der Mittel, rund drei Viertel, wurde in die Forschung rund um erneuerbare Energien und Energieeffizienz investiert. Die Zahlen zur Projektförderung aus dem Bundesbericht Energieforschung lassen sich übrigens über EnArgus, das zentrale Informationssystem des BMWi zur Energieforschung, transparent nachvollziehen.
enargus.de |
Nationaler Energieeffizienz-Aktionsplan (NEEAP)
Mit dem vierten Nationalen Energieeffizienz-Aktionsplan (NEEAP) stellt die Bundesregierung den Stand der Umsetzung der Energieeffizienzpolitik für den Berichtszeitraum bis 2015 dar. Damit kommt man der Berichtspflicht gegenüber der Europäischen Kommission nach der Energieeffizienz-Richtlinie (Richtlinie 2012/27/EU) nach.
siehe auch für zusätzliche Informationen:
- PDF: „Bundesbericht Energieforschung 2017“
-
PDF: „Nationaler
Energieeffizienz-Aktionsplan
(NEEAP) 2017 der Bundesrepublik Deutschland“ - Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi)
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siehe zudem: