Klimaschutzplan 2050: Ohne baldiges Verbot von fossilen Heizungen geht's wohl nicht!
(8.9.2016) Die Energiepolitik schreibt in diesem Sommer mal wieder Schlagzeilen: Nachdem Umweltministerin Hendricks der Kanzlerin ihren Klimaschutzplan 2050 vorgelegt hatte, erhob sich lautstarker Protest. In der Tat steckt einiger Zündstoff in dem Papier, denn bereits 2030 soll in Deutschland nicht mehr neu mit Öl und Gas geheizt werden dürfen. Dabei haben sich noch 2015 drei von vier Bürgern für eine Erdgasheizung entschieden.
Mit dem Klimaschutzplan will Deutschland seinen internationalen Klimaschutzverpflichtungen aus dem UN-Klimagipfel in Paris nachkommen. Um die Erderwärmung auf weniger als 2° zu begrenzen, idealerweise sogar 1,5°, sollen die globalen Netto-Treibhausgasemissionen nach 2050 auf null reduziert werden. Der Begriff „Dekarbonisierung“ (CO₂-Neutralität der Wirtschaft) war zum Jahreswechsel plötzlich in aller Munde. Auch Hendricks versprach nach dem Gipfel, Deutschland werde seinen Beitrag leisten, das beinhalte auch „keine Energiegewinnung aus Kohle, Gas und Öl“.
Mit dem Klimaschutzplan hat die Ministerin in Grundzügen skizziert, mit welchen notwendigen Veränderungen eine Dekarbonisierung verbunden ist. Dazu gehören ihr zufolge u.a. ...
- weniger Fleischverzehr,
- kein Torf im Garten,
- das Ende von Benzinern und Dieseln auf Straßen und natürlich
- das Verbot von Öl- und Gasheizungen.
Der Klimaschutzplan befolgt dabei das Einmaleins des Projektmanagements: Er denkt die Aufgabe vom Ende her: Wegen ihrer langen Nutzungsdauer von bis zu 20 Jahren dürften ab 2030 keine neuen Gas- oder Ölheizungen mehr installiert werden.
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Prof. Quaschning
Damit folgt der Klimaschutzplan den Empfehlungen einer Reihe wissenschaftlicher Arbeiten zu diesem Thema. Die jüngste von Prof. Volker Quaschning, HTW Berlin, fordert sogar ab 2040 keine Treibhausgase mehr freizusetzen, damit die 1,5°-Grenze nicht überschritten wird. Spätestens dann dürfte auch Strom nur noch aus erneuerbaren Kraftwerken stammen und müsste auch zum Heizen und für die Mobilität verwendet werden. Bereits 2020 dürften keine neuen Gasbrennwertkessel mehr eingebaut werden, stattdessen sollten hauptsächlich Wärmepumpen zum Einsatz kommen.
Kostspielige Abwrackprämie ab 2040!?
Ist ein Verbot fossiler Heizungen dann überhaupt notwendig? Dazu Prof. Quaschning: „Hält der Boom für Öl- und Gasheizungen unvermindert an, müssen Altanlagen ab 2040 zum Erreichen der Pariser Klimaschutzziele über kostspielige Abwrackprämien vorzeitig außer Betrieb genommen werden. Sinnvoller wäre es, dies durch mutige ordnungspolitische Weichenstellungen oder durch eine Klimaschutzabgabe auf Heizöl und Erdgas zu verhindern. Es ist geradezu grotesk, dass für importiertes und klimaschädliches Heizöl in Deutschland seit vielen Jahren konstant niedrige Abgaben zu zahlen sind, während für Strom aus heimischen klimaverträglichen Solaranlagen immer neue Abgaben und Belastungen wie die Eigenverbrauchsumlage eingeführt werden.“
Übrigens;: Nach Gasbrennwertgeräten waren Wärmepumpen 2015 bereits das beliebteste Heizsystem im Neubau. Karl-Heinz Stawiarski, Geschäftsführer des Bundesverbandes Wärmepumpe, erinnert: „Die Wärmepumpe ist kein Neuling am Heizungsmarkt, in der Breite ist das Potential aber unbekannt. Dennoch: Schon heute entscheidet sich jeder dritte Ein- und Zweifamilienhausbesitzer für eine Wärmepumpe. Die höheren Anschaffungskosten werden durch staatliche Fördergelder kompensiert.“
siehe auch für zusätzliche Informationen:
- Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB)
- Bundesverband Wärmepumpe (BWP) e.V.
- BDEW: 30 Mio. t CO₂ ließen sich einsparen, wenn veraltete Heiztechnik ausgetauscht würde (11.11.2018)
- BDI-Studie „Klimapfade für Deutschland“: Klimaschutz braucht Investitionsturbo (28.1.2018)
- Ab 1. August 2017 neue Verordnung - AwSV - zur Prüfpflicht von Öltanks (16.7.2017)
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- Contra und Pro zur geplanten Streichung der Förderung von Brennwerttechnik (14.5.2017)
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siehe zudem: