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Klimaschutzplan 2050: Ohne baldiges Verbot von fossilen Heizungen geht's wohl nicht!

(8.9.2016) Die Energiepolitik schreibt in diesem Sommer mal wieder Schlagzeilen: Nachdem Umweltministerin Hendricks der Kanzlerin ihren Klimaschutzplan 2050 vorge­legt hatte, erhob sich lautstarker Protest. In der Tat steckt einiger Zündstoff in dem Papier, denn bereits 2030 soll in Deutschland nicht mehr neu mit Öl und Gas geheizt werden dürfen. Dabei haben sich noch 2015 drei von vier Bürgern für eine Erdgas­heizung entschieden.

Mit dem Klimaschutzplan will Deutschland seinen internationalen Klimaschutzverpflich­tungen aus dem UN-Klimagipfel in Paris nachkommen. Um die Erderwärmung auf weni­ger als 2° zu begrenzen, idealerweise sogar 1,5°, sollen die globalen Netto-Treibhaus­gasemissionen nach 2050 auf null reduziert werden. Der Begriff „Dekarbonisierung“ (CO₂-Neutralität der Wirtschaft) war zum Jahreswechsel plötzlich in aller Munde. Auch Hendricks versprach nach dem Gipfel, Deutschland werde seinen Beitrag leisten, das beinhalte auch „keine Energiegewinnung aus Kohle, Gas und Öl“.

Mit dem Klimaschutzplan hat die Ministerin in Grundzügen skizziert, mit welchen not­wendigen Veränderungen eine Dekarbonisierung verbunden ist. Dazu gehören ihr zu­folge u.a. ...

  • weniger Fleischverzehr,
  • kein Torf im Garten,
  • das Ende von Benzinern und Dieseln auf Straßen und natürlich
  • das Verbot von Öl- und Gasheizungen.

Der Klimaschutzplan befolgt dabei das Einmaleins des Projektmanagements: Er denkt die Aufgabe vom Ende her: Wegen ihrer langen Nutzungsdauer von bis zu 20 Jahren dürften ab 2030 keine neuen Gas- oder Ölheizungen mehr installiert werden.


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Prof. Quaschning  

Damit folgt der Klimaschutzplan den Empfehlungen einer Reihe wissenschaftlicher Arbeiten zu diesem Thema. Die jüngste von Prof. Volker Quaschning, HTW Berlin, fordert sogar ab 2040 keine Treibhausgase mehr freizusetzen, damit die 1,5°-Grenze nicht überschritten wird. Spätestens dann dürfte auch Strom nur noch aus erneuerbaren Kraftwerken stammen und müsste auch zum Heizen und für die Mobilität verwendet werden. Be­reits 2020 dürften keine neuen Gasbrennwertkessel mehr ein­gebaut werden, stattdessen sollten hauptsächlich Wärmepum­pen zum Einsatz kommen.

Kostspielige Abwrackprämie ab 2040!?

Ist ein Verbot fossiler Heizungen dann überhaupt notwendig? Dazu Prof. Quaschning: „Hält der Boom für Öl- und Gasheizungen unvermindert an, müssen Altanlagen ab 2040 zum Erreichen der Pariser Klimaschutzziele über kostspie­lige Abwrackprämien vorzeitig außer Betrieb genommen werden. Sinnvoller wäre es, dies durch mutige ordnungspolitische Weichenstellungen oder durch eine Klimaschutz­abgabe auf Heizöl und Erdgas zu verhindern. Es ist geradezu grotesk, dass für impor­tiertes und klimaschädliches Heizöl in Deutschland seit vielen Jahren konstant niedrige Abgaben zu zahlen sind, während für Strom aus heimischen klimaverträglichen Solar­anlagen immer neue Abgaben und Belastungen wie die Eigenverbrauchsumlage einge­führt werden.“

Übrigens;: Nach Gasbrennwertgeräten waren Wärmepumpen 2015 bereits das belieb­teste Heizsystem im Neubau. Karl-Heinz Stawiarski, Geschäftsführer des Bundesver­bandes Wärmepumpe, erinnert: „Die Wärmepumpe ist kein Neuling am Heizungsmarkt, in der Breite ist das Potential aber unbekannt. Dennoch: Schon heute entscheidet sich jeder dritte Ein- und Zweifamilienhausbesitzer für eine Wärmepumpe. Die höhe­ren Anschaffungskosten werden durch staatliche Fördergelder kompensiert.“

siehe auch für zusätzliche Informationen:

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