Baulinks -> Redaktion  || < älter 2018/0069 jünger > >>|  

25 Jahre Garantie auf Foamglas-Kompaktdach

25 Jahre Garantie auf Foamglas-Kompaktdach
  

(16.1.2018) Gemäß VOB und BGB müssen Dachdecker vier bzw. fünf Jahre Gewährleistung auf ihre Leistung geben. Foamglas gibt nun weitere 20 Jahre Garantie bei Kompaktdächern bestehend aus Foamglas-Dämmung - wie der neuen T3+ - und einer hochwertigen, zweilagigen Abdichtung. Zudem sind die Abdichtungsebenen sowie Anschlüsse mit einem thermo-mechanischen Oberflächenschutz auszuführen. Die Garantie ist für Bauherren kostenlos und erstreckt sich über alle definierten Systemkomponenten. Entsteht ein Schaden, werden die Reparaturmaßnahmen aus einem treuhänderischen Fond bezahlt, in den die Deutsche Foamglas GmbH einzahlt.

Das Angebot gilt für ganz unterschiedliche Dachkonstruktionen ...

  • von ungenutzten Flachdächern mit einer bituminösen Abdichtung als oberster Lage,
  • über genutzte Flachdächer mit Kies-, Grün- oder Terrassenbelag,
  • bis hin zu Flachdächern mit Metalleindeckungen und Industrie-Leichtdächer.

Foto © Foamglas 

Die Planung und Ausführung des Kompaktdachs ist verabeiterunabhängig. Lediglich eine praktische Einweisung durch einen geschulten Foamglas-Techniker ist erforderlich. Nach Ablauf der regulären Gewährleistung durch den Dachdecker erfolgt die Abnahme des Dachs durch den Dämmstoffhersteller mit Architekt, Bauherr und dem Dachdecker. Eine jährliche Wartung der Dachkonstruktion gewährleistet den Garantieanspruch. Diese kann entweder durch den eigenen oder durch einem beauftragten Facility Manager erfolgen.

Weitere Informationen zum Foamglas-Kompaktdach können per E-Mail an Foamglas angefordert werden.

siehe auch für zusätzliche Informationen:

Impressum | Datenschutz © 1997-2024 BauSites GmbH