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GdW: „Bezahlbarer Mietwohnungsbau braucht Anhebung der linearen Abschreibung“

(2.9.2018) Anlässlich des Referentenentwurfes vom Bundesfinanzministerium zur Sonder-AfA fordert der Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW eine wirksame Förderung des Mietwohnungsbaus durch die Erhöhung der regulären linearen Abschreibung von 2 auf 3 Prozent: „Die aktuell geplante Sonderabschreibung für den Mietwohnungsbau dagegen greift deutlich zu kurz und schließt die Wohnungswirtschaft faktisch von den Anreizen aus. Innerhalb von 3 Jahren könnte ein Wohnungsunternehmen mit dieser Art von Förderung nicht einmal 30 Wohneinheiten bauen“, argumentiert Axel Gedaschko und verweist auf eine Berechnung seines Verbandes (siehe PDF-Download). Demnach sollen in den ersten vier Jahren nach Fertigstellung einer Mietwohnung 5% der Herstellungskosten zusätzlich zur regulären linearen Abschreibung des Gebäudes abgeschrieben werden können.

Foto © baulinks/AO 

Die geplante Sonderabschreibung soll nur im Rahmen der EU-Regelungen zu De-minimis-Beihilfen anwendbar sein. Diese begrenzen für einen Zeitraum von drei Jahren den Förderwert auf 200.000 Euro. Dieser Betrag kann zudem schon durch andere Beihilfen, wie beispielsweise bestimmte KfW-Programme oder Kommunalbürgschaften ausgeschöpft sein. Dies wird insbesondere bei größeren kommunalen Wohnungsunternehmen der Fall sein. Und selbst wenn der gesamte zulässige Betrag von 200.000 Euro noch zur Verfügung stehen würde, würde dieser nach einer GdW-Berechnung für ein Beispiel-Un­ternehmen lediglich für 27 neu gebaute Mietwohnungen in drei Jahren reichen - siehe auch „De-minimis-Erklärung für Förderungen: KfW vereinfacht Anfragsverfahren für WEGs“ vom 5.7.2015.

„Die reguläre lineare Abschreibung muss endlich der Realität angepasst werden, um dem aktuellen Werteverzehr von Wohngebäuden Rechnung zu tragen. Was wir brauchen, sind funktionierende Anreize für den Mietwohnungsbau, statt nahezu unwirksame Schnellschüsse im Klein-Klein“, so Gedaschko. „Dabei dürfen Wohnungsunternehmen nicht einfach von den Anreizen zum Mietwohnungsbau ausgeschlossen werden. Zusätzlich brauchen wir deshalb ohnehin alternativ zur Sonderabschreibung eine gleichwertige Investitionszulage, da viele Wohnungsunternehmen die Sonderabschreibung gar nicht nutzen können“, erklärte der GdW-Präsident.

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