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Bund unterstützt sozialen Wohnungsbau auch nach 2019


  

(11.7.2018) Heute (11. Juni) wurde im Bundeskabinett der jährlich vorzulegende Bericht über die Verwendung der Kompensationsmittel für die soziale Wohnraumförderung 2017 beschlossen. Bundesminister Seehofer sagte dazu: „Dass wir in unserem Land genügend bezahlbare Wohnungen haben, ist für mich eine der wichtigsten politischen Aufgaben überhaupt. Der Bund wird daher den sozialen Wohnungsbau auch nach dem Auslaufen der Kompensationszahlungen im Jahr 2019 unterstützen. Die dafür notwendige Grundgesetzänderung haben wir bereits auf den Weg gebracht.“

Laut Bericht stieg 2017 der geförderte Neubau von Mietwohnungen um rund 7% gegenüber dem Vorjahr. So wurden im vergangenen Jahr Fördermaßnahmen für den Bau von 26.231 Mietwohnungen mit Mietpreis- und Belegungsbindungen neu bewilligt. Das entspricht einem Plus von 1.681 Wohnungen im Vergleich zu 2016. Deutliche Steigerungen des geförderten Mietwohnungsneubaus sind vor allem in Bayern, Sachsen, Hamburg und Berlin zu verzeichnen.

Foto © baulinks/AO 

2019: Erhöhung der Kompensationsmittel auf 1,5 Mrd. Euro

Zum 31. Dezember 2016 soll es in Deutschland rund 1,27 Mio. gebundene Sozialmietwohnungen gegeben haben. Dies entspricht einer Quote von knapp 6% des gesamten Mietwohnungsbestandes in Deutschland. Gegenüber dem Vorjahr hat sich damit die Zahl um rund 62.500 verringert. Das liegt insbesondere an auslaufenden Mietpreis- und Belegungsbindungen. Weitere Anstrengungen sind daher nötig. Mit der Erhöhung der Kompensationsmittel für 2019 um 500 Millionen Euro auf rund 1,5 Mrd. Euro will der Bund daher in Vorleistung gehen. Die Länder sind im Gegenzug gefordert, diese zusätzlichen Mittel für Zweck der sozialen Wohnraumförderung einzusetzen. Zudem werden die Länder in den Jahren 2020 und 2021 mindestens zwei Milliarden Euro für den sozialen Wohnungsbau erhalten.

Zur Erinnerung: Bereits am 2. Mai hatte das Bundeskabinett den Gesetzentwurf für eine Grundgesetzänderung im Bereich des sozialen Wohnungsbaus beschlossen. Der Bund erhält damit die Möglichkeit, den Ländern zweckgebunden Finanzhilfen für gesamtstaatlich bedeutsame Investitionen der Länder und Kommunen im Bereich des sozialen Wohnungsbaus zu gewähren - siehe auch Beitrag „Grundgesetzänderung im Sinne des sozialen Wohnungsbaus“ vom 2.5.2018.

siehe auch für zusätzliche Informationen:

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