Grundgesetzänderung im Sinne des sozialen Wohnungsbaus
(2.5.2018) Das Bundeskabinett hat heute (2. Mai) einen Gesetzentwurf von Finanzminister Olaf Scholz (SPD) zur Änderung mehrerer Artikel des Grundgesetzes verabschiedet. Dadurch soll sich der Bund auch über 2019 hinaus an der Förderung des sozialen Wohnungsbaus beteiligen können. Zudem soll sichergestellt werden, dass die Mittel des Bundes ab 2020 zweckgebunden für den sozialen Wohnungsbau zum Einsatz gebracht werden. Eine Zweckbindung verspricht bessere Förderergebnisse.
siehe auch für zusätzliche Informationen:
zumeist jüngere Beiträge, die auf diesen verweisen:
- Bund unterstützt sozialen Wohnungsbau auch nach 2019 (11.7.2018)
- Ein Leitfaden: Zehn Parameter für einen kostengünstigen Wohnungsbau (4.6.2018)
- Europaweiter Wettbewerb liefert Konzepte zum schnellen, kostengünstigen Wohnungsbau (4.6.2018)
- SOKA-Bau: Arbeitsvolumen im März wieder gestiegen (8.5.2018)
- Baugewerbe zum Wohnungsbaugipfel mit Bauminister Seehofer (6.5.2018)
- weitere Details...
ausgewählte weitere Meldungen:
- In deutschen Großstädten fehlen fast 2 Mio. bezahlbare Wohnungen (8.4.2018)
- Frühjahrsgutachten 2018 der Immobilienweisen (26.2.2018)
- Gutachten: „Energetische Anforderungen sind kein Kostentreiber für bezahlbaren Wohnungsbau“ (16.2.2018)
- HDB & ZDB: Investitionen verstetigen, bezahlbarer Wohnraum, Entsenderichtlinie, Bauministerium (18.1.2018)
- Beschlüsse der 130. Bauministerkonferenz zu Wohngeld, Wohnraumförderung und Städtebauförderung (26.11.2017)
- GdW und Bundesstiftung Baukultur: Deutschland braucht neue Wohnungspolitik und Ankerstädte (19.11.2017)
siehe zudem:
- Baupolitik bei BAULINKS.de
- Literatur / Bücher über Architektur bei Baubuch / Amazon.de