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Anträge zum Baukindergeld ab dem 18. September 2018

(13.9.2018) Ab dem 18. September 2018 können bei der KfW Anträge für das neue Baukindergeld gestellt werden. Mit dem Baukindergeld fördert das Bundesbauministerium den erstmaligen Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum für Familien mit Kindern.

Die Baukindergeld-Förderung umfasst folgende wesentliche Punkte:

  • Finanzielle Unterstützung von Familien und Alleinerziehenden in Deutschland zur Eigentumsbildung mit mindestens einem, im gleichen Haushalt lebenden Kind unter 18 Jahren.
  • Zuschusshöhe von 1.200 Euro je Kind und pro Jahr für die erstmalige Neuschaffung oder den Ersterwerb von Wohneigentum (d.h. bei einem Kind insgesamt 12.000 Euro)
  • Einkommensgrenze von 75.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen pro Jahr und zusätzlich 15.000 Euro pro Kind (d.h. 90.000 Euro bei einem Kind, 105.000 Euro bei 2 Kindern)
  • Baukindergeld wird rückwirkend ab dem 1. Januar 2018 gewährt
  • Baukindergeld wird erst nach Einzug beantragt und einmal im Jahr ausgezahlt
  • Baukindergeld ist u.a. mit den KfW Förderprogrammen zum Energieeffizienten Bauen und Sanieren sowie Programmen der Bundesländer kombinierbar

siehe auch für zusätzliche Informationen:

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