„Wohnungswesen und Städtebau“ darf 3,58 Milliarden Euro ausgeben
(1.7.2018) Der Sitzungstag im Bundestag am Donnerstag, 5. Juli 2018, beginnt mit der Beratung über den Etat des Bundesministeriums für Inneres, Bau und Heimat (Einzelplan 06) in zweiter Lesung. 105 Minuten sind für die Aussprache vorgesehen.
Laut Haushaltsentwurf (Bundestags-Drucksachen 19/1700 und 19/1701) verzeichnet das in dieser Wahlperiode um die Zuständigkeit für die Themen Bau und Heimat erweiterte Ressort einen wesentlichen Etataufwuchs: Das Budget soll laut Beschlussempfehlung des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss) 2018 im Vergleich zum Vorjahr um rund 4,78 Mrd. Euro auf 13,76 Mrd. Euro steigen (19/2406). Der Anstieg ist insbesondere auch auf die Verlagerung des Bereichs Wohnungsbau und Stadtentwicklung vom Umwelt- ins Innenministerium zurückzuführen.
2,81 Milliarden sollen investiert werden
Der Bereich „Wohnungswesen und Städtebau“ umfasst Ausgaben in Höhe von 3,58 Mrd. Euro, von denen 2,81 Mrd. investiert werden sollen. Die Ausgaben für Wohngeld sind mit 540 Mio. Euro veranschlagt. 1,52 Mrd. Euro sollen als Kompensationszahlungen aufgrund der Beendigung der Finanzhilfen des Bundes zur sozialen Wohnraumförderung an die Länder gehen.
Für die Städtebauförderung plant die Regierung 808,75 Mio. Euro ein, für „Zukunftsinvestitionen“ 141,5 Mio. Euro und für Hochbau- und Förderungsmaßnahmen in Berlin und Bonn 294,55 Mio. Euro, darunter 69,34 Mio. Euro für Baumaßnahmen des Bundes und der Bundesregierung im Berliner Parlamentsviertel.
Die Zunahme bei den Einnahmen von 620,43 Mio. Euro auf 1,14 Mrd. Euro resultiert vor allem aus den Rückflüssen aus Darlehen des Bundes zur Förderung des Wohnungsbaus und aus Reichsbaudarlehen, die nun im Etat des Innenministeriums statt im Etat des Umweltministeriums verbucht werden.
siehe auch für zusätzliche Informationen:
- 2019er Etats für Verkehr, Wohnungswesen und Städtebau (12.11.2018)
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