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Stimmen zum Entwurf des Koalitionsvertrages von CDU, CSU und SPD

(12.2.2018) 136 Tage nach der Bundestagswahl haben CDU, CSU und SPD am 7. Februar einen Koalitionsvertrag vor­ge­stellt - sein Motto: „Ein neuer Aufbruch für Europa. Eine neue Dynamik für Deutschland. Ein neuer Zusammenhalt für unser Land.“ Die Kommentare dazu reichen von viel wohlwollender Begrüßung bis zu einiger Enttäuschung.

Hauptverband der Deutschen Bauindustrie

Die deutsche Bauindustrie begrüßt die Einigung auf einen Koalitionsvertrag. „Mit Blick auf die drängenden Zukunftsthemen wie Bekämpfung der Wohnungsengpässe, Abbau des öffentlichen Investitionsstaus und Forcierung der Digitalisierung war die Einigung längst überfällig,“ kommentierte der Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie, Dieter Babiel.

Als für die Bauindustrie wichtige Klarstellung wertete Babiel die Vereinbarung der Koalitionäre, den Investitionshochlauf für die Verkehrsinvestitionen mindestens auf dem heutigen Niveau fortzuführen.

Die Bauindustrie begrüße außerdem, dass die Koalition dem zunehmenden Mangel an baureifen Projekten durch ein Planungs- und Baubeschleunigungsgesetz begegnen will. Auf die Unterstützung der Bauindustrie könne die neue Bundesregierung auch bei der Umsetzung der geplanten Wohnraumoffensive setzen.

Zentralverband des Deutschen Baugewerbes

Der ZDB-Hauptgeschäftsführer erklärte: „Mit Licht und Schatten lässt sich der Koalitionsvertrag bewerten, wobei aus unserer Sicht das Licht überwiegt. Denn im Kapitel Bauen werden richtige Investitionsanreize gesetzt.“ Dazu zählt Felix Pakleppa ...

  • die Wohnraumoffensive,
  • die Einführung eines Baukindergelds,
  • die Fortführung der Förderung der energetischen Gebäudesanierung (inkl. einer steuerlichen Förderung derselben),
  • die Einführung steuerlicher Anreize im frei finanzierten Wohnungsbau sowie
  • den Erhalt der Investitionslinie Verkehr bei rund 14 Mrd. Euro jährlich.

Auf der anderen Seite würden mit der Verschärfung der Mietpreisbremse und der Absenkung der Modernisierungsumlage auf max. drei Euro/m² die Bemühungen um höhere private Investitionen konterkariert. Ohne eine Ausweitung der energetischen Gebäudesanierung seien jedoch die Klimaschutzziele nicht zu erreichen.

Pakleppa weiter: „Mit dem weiteren Ausbau des Sozialstaates werden der betriebliche Alltag und damit auch die gesamtwirtschaftliche Entwicklung weiter belastet. Besonders die vorgesehenen Regelungen zu Befristung und Teilzeit machen das deutsche Arbeitsrecht noch komplizierter und werden Neueinstellungen erschweren. Wir vermissen darüber hinaus ein positives Signal an die vielen Unternehmer, Freiberufler, kurzum: an die Leistungsträger in unserer Gesellschaft. Trotz Steuereinnahmen in nie dagewesener Höhe werden Unternehmen bei der Krankenversicherung und im Arbeitsrecht zusätzlich belastet.“

Verband Deutscher Architekten- und Ingenieurvereine

Der Verband Deutscher Architekten- und Ingenieurvereine (DAI) begrüßt das klare Bekenntnis der Koalitionsverhandler für eine neue Bundesregierung mit Blick auf die baukulturelle Entwicklung in Deutschland. Dazu zählt der Ausgleich zwischen Stadt und Land, die Städtebauförderung und ein Fokus auf die Wirtschaftlichkeit beim Planen und Bauen.

Immobilienverband Deutschland

„Union und SPD leiten mit ihrem Koalitionsvertrag endlich eine Trendwende für mehr Wohneigentum ein. Seit langem wünschen wir uns diesen Schritt. Es ist das vielleicht wichtigste Ergebnis für junge Familien aus den zurückliegenden Verhandlungen der Arbeitsgruppe.“ So kommentierte der IVD-Präsident Jürgen Michael Schick den aktuellen Entwurf des Koalitionsvertrages.

„Nach der Abschaffung der Eigenheimzulage vor zwölf Jahren hat die Politik die Förderung des Wohneigentums völlig aus den Augen verloren. Die Eigentumsquote geht seit Jahren in vielen wirtschaftlich starken Regionen zurück, obwohl Deutschland mit einer Quote von derzeit 45 Prozent ohnehin schon am Tabellenende der Europäischen Union liegt. Es wird Zeit, dass sich etwas tut", so Schick.

Laut Entwurf des Koalitionsvertrages wollen Union und SPD die Eigentumsbildung für Familien finanziell mit einem Baukindergeld unterstützen. Dafür soll es für den Ersterwerb von Neubau oder Bestand einen Zuschuss in Höhe von 1.200 Euro je Kind und pro Jahr geben, der über einen Zeitraum von zehn Jahren gezahlt wird. Das Baukindergeld soll flächendeckend bis zu einer Einkommensgrenze von 75.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen pro Jahr und zusätzlich 15.000 Euro pro Kind gewährt werden.

Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen

Der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW begrüßt die Einigung: „Wir brauchen besonders angesichts der aktuellen politischen Herausforderungen in allen Bereichen eine stabile Regierung“, erklärte GdW-Präsident Axel Gedaschko. Die Wohnungswirtschaft sieht den Koalitionsvertrag gleichwohl mit einem lachenden und einem weinenden Auge. „Auf der einen Seite setzen die Parteien positive Impulse in Richtung Klimaschutz im Wohngebäudebereich und Förderung des sozialen Wohnungsbaus. Auf der anderen Seite werfen wenig hilfreiche Regulierungsversuche im Mietrecht einen Schatten auf den Kompromiss“, so Gedaschko.

Bundesverband Deutscher Fertigbau

„Mit dem Baukindergeld schafft die Regierungskoalition eine große Chance für eine bessere Wohneigentumsförderung in Deutschland. Das neue Baukindergeld könnte mit seiner langen Laufzeit von 10 Jahren und seiner starken sozialen Komponente sogar wirksamer und zielgerichteter werden, als die 2006 abgeschaffte Eigenheimzulage“, kommentierten Achim Hannott und Georg Lange, die Geschäftsführer des Bundesverbandes Deutscher Fertigbau (BDF). Besonders sinnvoll würde das Baukindergeld, wenn die Banken es bei der Finanzierung des Bauvorhabens als zusätzliches Eigenkapital betrachten würden. Dann könnten Familien die anhaltende Verteuerung der Baunebenkosten oder die bevorstehende Zinswende tatsächlich abfedern, so Hannott und Lange.

Bausparkassen

Die deutschen Bausparkassen begrüßen die vereinbarte Stärkung der Wohneigentumsbildung. Insbesondere die Unterstützung von jungen Familien durch das geplante Baukindergeld und das Vorhaben, Ersterwerber bei der Grunderwerbsteuer entlasten zu können, würden einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Wohnraumversorgung leisten.

Die geplanten Fördermaßnahmen sind nach den Worten von Andreas J. Zehnder, Vorstandsvorsitzender des Verbandes der Privaten Bausparkassen, und Axel Guthmann, Verbandsdirektor der Landesbausparkassen, auch notwendig, da die massiv gestiegenen Immobilienpreise in den letzten Jahren den Erwerb von Wohneigentum gerade für Haushalte mit mittleren Einkommen immer mehr erschwert hätten.

Verband Wohneigentum

„Im Großen und Ganzen sind die Vorhaben ein Erfolg für Wohneigentümer“, äußerte sich der Präsident des Verbands Wohneigentum Manfred Jost zufrieden, dennoch seien Verbesserungen vonnöten.

Vor allem die Einführung des Baukindergelds für Familien könne helfen, den Traum vom eigenen Haus wahr werden zu lassen. „Das wird so mancher Familie das Leben in den eigenen vier Wänden ermöglichen“, ist sich Jost sicher. Die geplante Deckelung des Haushaltseinkommens von jährlich 75.000 Euro, zuzüglich 15.000 Euro Freibetrag für jedes Kind, werde keine Mitnahmeeffekte aufkommen lassen. „Auch ein Anheizen der Immobilienpreise durch das Baukindergeld ist nicht zu befürchten, da die Auszahlung nicht auf einen Schlag, sondern jährlich erfolgt“, hält Jost den Gegnern des Baukindergelds entgegen.

Initiative „Grundsteuer: Zeitgemäß!“

Zur Absicht von CDU, CSU und SPD, den Gemeinden mittels Einführung einer „Grundsteuer C“-Option die Möglichkeit einzuräumen, die Verfügbarmachung von bebaubaren Grundstücken für Wohnbauzwecke zu verbessern, erklären der Tübinger Oberbürgermeister Boris Palmer, Prof. Dr. Dirk Löhr von der Hochschule Trier und Dr. Ulrich Kriese, Sprecher für Bau- und Siedlungspolitik des Naturschutzbundes Deutschland (NABU), stellvertretend und im Namen der Unterstützerinnen und Unterstützer des bundesweiten Aufrufs „Grundsteuer: Zeitgemäß!“: „Eine separate Grundsteuer C wäre eine bloße Scheinlösung, die mehr Schaden bringt als Nutzen. Sie wäre eine streitanfällige, völlig unnötige Verkomplizierung des Grundsteuerrechts und ein Einfallstor für Partikularinteressen. Definitions- und Abgrenzungsprobleme wären programmiert. Das Grundproblem der Grundsteuer B als eine Strafsteuer auf bauliche Investitionen bliebe erhalten. ... Entscheidet sich die Politik für eine reine Bodensteuer, erübrigt sich eine Grundsteuer C.“

Fachgemeinschaft Bau Berlin und Brandenburg

Zu den im Koalitionsvertrag in Aussicht gestellten finanziellen Fördermaßnahmen in Höhe von mindestens zwei Milliarden Euro zur Unterstützung des sozialen Wohnungsbaus fordert die Fachgemeinschaft Bau, die angekündigten Mittel im Rahmen eines Gesamtkonzepts konsequent zu verbauen.

Zentralverband Sanitär Heizung Klima

Aus Sicht des Zentralverbands Sanitär Heizung Klima findet sich im Koalitionsvertrag nicht wirklich Wegweisendes: „Die nahezu 180 Seiten enthalten dafür jede Menge Absichtserklärungen und Versprechen. ... Während die Themenfelder Bauen, Umwelt und Klima ziemlich weit hinten im Koalitionsvertrag angesiedelt sind, hat es die Energie immerhin knapp ins erste Drittel geschafft. Wir können weitgehend zufrieden sein damit, dass die neue alte Regierung die bisherige Förderung der energetischen Gebäudesanierung fortführen will. ... Wir haben uns erfolgreich dafür stark gemacht, dass der Austausch von alten Heizungen ebenfalls weiter gefördert wird – auch der Brennwertkessel. Und die steuerliche Förderung ist als Wahlrecht zwischen der bekannten Zuschussförderung und der Reduzierung der Steuerlast angekündigt.“

Aufbruchsstimmung vermittelt da schon eher beim Passus Energie das Thema Sektorkopplung, so ZVSHK-Hauptgeschäftsführer Andreas Müller: „Denn der Ort, wo Sektorkopplung stattfinden soll, ist das Gebäude. Gebäude sind der Dreh- und Angelpunkt für effiziente Wärmeerzeugung und grüne Energie. Nirgendwo kommen mehr unterschiedliche Sektoren an einem Punkte zusammen und können effizient gekoppelt werden als im Gebäude.“

Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie

Der Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie (BDH) begrüßt die Maßnahmen für den Wärmemarkt. Insbesondere die technologieoffene Ausgestaltung der Förderkulisse trifft auf Zustimmung des Verbandes. BDH-Präsident Manfred Greis erinnert: „Bis 2030 müssen 13 Millionen völlig veraltete Wärmeerzeuger ausgetauscht werden, um das Klimaziel zu erreichen. Um den Sanierungsstau aufzulösen, werden alle verfügbaren Effizienztechnologien benötigt - neben Wärmepumpen, Brennstoffzellenheizungen, Biomassekesseln und hybriden Systemen auch die hocheffiziente Brennwerttechnik. ... Bis 2050 muss die Anlagentechnik ohnehin noch zweimal erneuert werden, und im größten Teil des Gebäudebestands sind zunächst mehr oder weniger aufwändige bauliche Maßnahmen erforderlich, bevor eine Wärmepumpe dort ihr Effizienzpotenzial auch vollständig ausschöpfen kann. Das kostet Zeit und Geld. Daher empfiehlt es sich in vielen Fällen, schrittweise vorzugehen und schnellstmöglich einen Brennwertkessel oder ein hybrides System einzusetzen, während die folgenden Jahre für die Dämmung von Dach und Hülle sowie den Einbau von Isolierfenstern genutzt werden“, so Greis weiter.

Ebenfalls positiv bewertet der BDH die Zusammenführeng der EnEV, des EnergieeinsparG und des EEWärmeG zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) und die damit einhergehende Entbürokratisierung des Ordnungsrechts.

Bundesverband Solarwirtschaft

Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) begrüßt, dass Union und SPD das Tempo beim Ausbau Erneuerbarer Energien (EE) erhöhen wollen. Drastisch gesunkene Kosten für die Errichtung neuer Solaranlagen würden dies ermöglichen. Die Verhandlungspartner einigten sich darauf, den EE-Anteil am Stromsektor bis 2030 von derzeit 36 auf 65% auszubauen. Eher enttäuschend und ausbaufähig sind aus Sicht des BSW die Aussagen der Koalitionspartner zu den Themen ...

  • CO₂-Bepreisung,
  • Kohleausstieg,
  • EE-Wärmestandards sowie
  • Eigen- und Direktversorgung.

Bundesverband Wärmepumpe

Eine Neuauflage der Großen Koalition wird nach Ansicht von BWP-Geschäftsführer nicht die notwendigen Impulse für die Dekarbonisierung des Wärmesektors liefern: „Der Koalitionsvertrag lässt die erforderliche Ambition vermissen, um die Energiewende im Heizungskeller wirklich und wirkungsvoll voranzubringen. Angesichts der Bedeutung dieses Sektors für die Energie- und Klimaziele ist das Ergebnis eine herbe Enttäuschung“, konstatiert Dr. Martin Sabel. Bei den Inhalten der Regierungsvereinbarung seien bestenfalls homöopathische Maßnahmen erkennbar.

Bioenergieverbände und der Deutsche Bauernverband (DBV)

Der Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD bleibt für eine entschlossene Energiewende zwar vieles schuldig, bietet aber Ansatzpunkte für die dringend notwendige Dekarbonisierung der Wirtschaft. Das erklärten der Bundesverband Bioenergie (BBE), der Fachverband Biogas (FvB) und Fachverband Holzenergie (FVH) und der Deutsche Bauernverband (DBV) gemeinsam. Auf die von Union und Sozialdemokraten erkannte „Handlungslücke“ zur Erreichung der Klimaziele 2020 müssten nun die richtigen Taten folgen.

Gebäudeenergieberater Ingenieure Handwerker

Enttäuscht zeigt sich der größte deutsche Energieberaterverband Gebäudeenergieberater Ingenieure Handwerker GIH: „Die Energiepolitik wird stiefmütterlich behandelt und längst nötige Weichenstellungen bleiben aus“, resümierte der Verbandsvorsitzende Jürgen Leppig. Lobenswert seien jedoch die Pläne zur Verstetigung der Förderlandschaft sowie zur steuerlichen Absetzbarkeit von Sanierungsmaßnahmen.

Das Vorhaben, den Energieverbrauch bis zum Jahr 2050 mittels einer am Leitprinzip „Efficiency First“ orientierten sektorübergreifenden Energieeffizienzstrategie um 50% zu senken höre sich laut Leppig zwar ambitioniert an. Allerdings fehlt dem GIH-Vor­sit­zen­den der Glaube, dass die vorgesehenen Maßnahmen dafür hinreichend sind: „Problematisch ist vor allem, dass der Weg zum Niedrigstenergiegebäude nicht gegangen wird. Die EU-Anforderungen an Gebäude sind auf Basis der aktuellen energetischen Vorgaben für Bestand und Neubau schlichtweg nicht erreichbar. Dem hätte mit der nun geplanten Zusammenlegung bestehender Gesetze und Verordnungen in ein neues Gebäudeenergiegesetz begegnet werden können.“

Bauchschmerzen bereitet dem Verband jedoch die angedachte Fokussierung künftiger gesetzlicher Vorgaben auf CO₂-Emissionen. "Wir treten ganz klar für eine ganzheitliche Betrachtung von Gebäuden ein, also von Hülle und Technik. Der CO₂-Ausstoß darf gerne als eine zusätzliche Anforderung aufgenommen werden", so Leppig. Würde ausschließlich auf die CO₂-Einsparung geachtet, könne dies zu Lasten des Wärmeschutzes an der Gebäudehülle gehen.

Kein Bauministerium oder Bau- und Verkehrsinfrastruktur

Ein echter „Wermutstropfen“ ist für viele Verbandsvertreter, dass CDU/CSU und SPD der Forderung nach Zusammenführung von Bau- und Verkehrsinfrastrukturpolitik in einem Ressort nicht gefolgt seien.

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