Baulinks -> Redaktion  || < älter 2018/1422 jünger > >>|  

Neues AgBB-Schema zur Unbedenklichkeits-Bewertung von Bauprodukten

(10.9.2018) Der Ausschuss zur gesundheitlichen Bewertung von Bauprodukten (AgBB), dem u.a. das Umweltbundesamt (UBA) sowie Bundes- und Landesbehörden angehören, hat sein Bewertungsschema aktualisiert und dabei auch neue Erkenntnisse einfließen lassen. Der AgBB betont ausdrücklich die Notwendigkeit der Bewertung, um eine gesundheitlich unbedenkliche Innenraumluftqualität als baurechtliches Schutzziel sicherzustellen.

Zur Erinnerung: Bauprodukte für Innenräume, wie beispielsweise Innenputze, Wandfarben oder Laminat, können gesundheitlich bedenkliche Stoffe in die Raumluft ausdünsten. Deshalb wurden Anforderungen an solche Produkte festgelegt - nämlich in der ...

  • Musterbauordnung (MBO 2016) sowie in der
  • neuen Musterverwaltungsvorschrift MVV TB (Anforderungen an bauliche Anlagen bezüglich des Gesundheitsschutzes (ABG), 2017).

Mit Hilfe der Prüfung und Bewertung nach dem neuen AgBB-Schema 2018 soll sichergestellt werden können, dass Bauproduktemissionen flüchtiger organischer Stoffe die Gesundheit nicht gefährden und auch keine unzumutbaren Belästigungen verursachen, etwa durch Gerüche. Für bestimmte Bauprodukte wie Klebstoffe und Oberflächenbeschichtungen (Lacke, Öle) ist die Prüfung nach dem AgBB-Schema verpflichtend für die Zulassung des Produkts beim Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt). Für andere Produkte wird das Schema von den Herstellern durchaus auch freiwillig angewandt, um die Unbedenklichkeit zu belegen.

Was ist neu am AgBB-Schema?

Im aktualisierten AgBB-Schema 2018 wurden die wissenschaftlichen Grundlagen an den derzeitigen Kenntnisstand angepasst. Neu festgeschrieben ist beispielsweise die Anwendung der europäisch harmonisierten Prüfmethode DIN EN 16516 aus dem Jahr 2018 (Bauprodukte - Bewertung der Freisetzung von gefährlichen Stoffen). Mit dieser horizontalen - also allgemein für verschiedene Produktgruppen gültigen - Norm werden die Prüfbedingungen weiter präzisiert, um die Zuverlässigkeit und Vergleichspräzision der Messung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen (VOC) aus Bauprodukten zu erhöhen. Die Prüfnormanwendung ermöglicht zukünftig einen Vergleich zwischen den Angaben über stoffliche Emissionen verschiedener Bauprodukte, wenn diese mit demselben Prüfverfahren erhoben wurden.

Des Weiteren wurde als neues Kriterium die sensorische Prüfung (Geruchsprüfung) von Bauproduktemissionen eingeführt, wobei die empfundene Intensität unter Beachtung der DIN ISO 16000-28 Ziffer 10.3 sowie der VDI 4302 Blatt 1 zugrunde zu legen ist. Allerdings ist nach dem AgBB-Schema 2018 die Anwendung des Kriteriums sensorische Prüfung nicht verbindlich, sondern stellt ein freiwillig einzusetzendes Instrument dar.

Als Zeichen für die kontinuierliche Unterstützung der Initiative einer Expertengruppe aus zehn europäischen Ländern für eine einheitliche europäische Regelung wurden für weitere Stoffe entsprechende EU-LCI-Werte in die Liste der NIK-Werte 2018 (NIK = Niedrigste Interessierende Konzentrationen, auf Englisch LCI) übernommen. Bei einigen Stoffen wird die Übernahme der EU-LCI-Werte allerdings noch im AgBB diskutiert. Die Stoffe 1-Dodecen (Nr. 2-12) und N-Butyl-2-pyrrolidon (Nr. 12-18) wurden neu in die NIK-Liste 2018 aufgenommen.

siehe auch für zusätzliche Informationen:

Impressum | Datenschutz © 1997-2024 BauSites GmbH