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Abgeschwächte Schadstoff-Richtlinie für Bauprodukte gefährdet den Gesundheitsschutz


  

(19.3.2017) Namhafte Experten kritisieren, dass die EU mit einer neuen CE-Richtlinie die Prüfung von Bauprodukten auf Schadstoffe verhindert.

Zur Erinnerung: Die Kombination aus dichten Gebäudehüllen und immer laxeren Schadstoff-Richtlinien für Bauprodukte stellt ein zunehmendes Risiko für die Gesundheit der Bewohner dar. Zwar reduziert sich durch dichtere Gebäudehüllen der Energieverbrauch, aber dies kann sich auf die Qualität der Innenraumluft negativ auswirken. Das lässt sich zwar über Lüftungsanlagen ausgleichen, diese sind aber viel zu oft ...

  • nicht ausreichend dimensioniert,
  • aus Stromspargründen ausgeschaltet oder
  • erst gar nicht installiert.

Und so wird die Raumluft oft nur unzureichend ausgetauscht, und gesundheitsbelastende Luftschadstoffe  - wie z.B. flüchtige organische Verbindungen (VOCs) - verbleiben im Gebäude. U.a. Umweltimmunologen bestätigen, dass vor allem Kleinkinder und Ungeborene von einer erhöhten Konzentration der flüchtigen Substanzen betroffen sind. „Die VOCs wirken auf das Immunsystem und können zu Überreaktionen führen“, erläutert beispielsweise Irina Lehmann; sie ist Leiterin des Fachbereichs Umweltimmunologie am Leipziger Helmholtz-Institut. Die Betroffenen leiden unter Kopf- und Halsschmerzen, Husten und gereizte Nasen sowie juckenden Augen, Heiserkeit und Ekzeme.

„Ein Skandal, dass Deutschland den Gesundheitsschutz aufgegeben hat.“

Wie aber können Verbraucher wirklich sicher sein, dass sie sich beim Bauen oder Renovieren keine gesundheitsgefährdenden Produkte ins Haus holen? Bisher wurden Bauherren oder Eigenrenovierer über ein Schema des Ausschusses für die gesundheitliche Bewertung von Bauprodukten (AgBB) unmissverständlich auf die Gefahren von VOCs hingewiesen. Genau das ist aber seit Ende 2016 von der EU nicht mehr erlaubt. Die ausdrückliche Kennzeichnung gesundheitsgefährdender Emissionen von Baustoffen nach nationalen Kriterien verstößt gegen die Regeln der freien Warenverkehrs.

Ab sofort dürfen EU-Mitgliedsstaaten ihre Anforderungen an Bauprodukte nur noch über allgemeine CE-Richtlinien kennzeichnen. „Das Problem bei den CE-Zeichen ist, dass diese europäischen Normen so gut wie keine Grenzwerte für Schadstoffe beinhalten und eine Prüfung auf ausgasende Chemikalien überhaupt nicht vorgesehen ist“, erklärt dazu Dr. Kerstin Etzenbach-Effers von der Verbraucherzentrale NRW. „Für mich ist es ein Skandal, dass Deutschland seine Zusatzanforderungen an den Gesundheitsschutz aufgegeben hat.“ Verbraucher müssen daher ab sofort noch stärker auf die Auswahl der passenden Produkte achten.

Foto © BauFritz

Siegel wie z.B. „Blauer Engel“, „natureplus“ oder auch das Siegel des „eco-Instituts“ bieten dabei eine erste Orientierung. Dabei gilt es aber auch hier, die Feinheiten und Details zu beachten, wie Daniel-Tigges, Diplom-Holzwirt und Geschäftsführer des Kölner eco-Instituts zu bedenken gibt: „Es gibt qualitativ deutliche Unterschiede hinsichtlich der Häufigkeit der regelmäßigen Nachprüfungen, des Umfangs und der Strenge der Prüfkriterien“, sagt er. So sei z.B. schon Anfang 2016 mit dem Ökohaus-Pionier Baufritz ein besonders strenges Messverfahren entwickelt worden. Eine zusätzliche Labormessung bewerte die Produktemissionen auch für Verarbeiter und geht damit weit über die gesetzlichen Anforderungen hinaus.

„Wir plädieren im Bau- und Sanierungsbereich für eine freiwillige Verpflichtung der Hausbau-Unternehmen zur gesundheitlichen Produktüberprüfung aller verwendeten Materialien.“, so der Pressesprecher des Ökohaus-Pioniers Baufritz, Dietmar Spitz.

Weitere Informationen zu wohngesunden Häusern können per E-Mail an Baufritz angefordert werden.

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