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Verbesserte Wohnungsbauprämie stärkt Wohneigentumsbildung

(1.12.2019) Der Bundesrat hat am 29. November 2019 zahlreichen Änderungen im Steuerrecht zugestimmt, die der Bundestag am 7. November verabschiedet hatte. Sie dienen u.a. der Anpassung an EU-Recht, der Digitalisierung und Verfahrensvereinfachung. Im Zuge der Billigung des „Steuerpakets“ wurden auch Verbesserungen bei der Wohnungsbauprämie (WoP) mitbeschlossen. Dank spürbar angehobener Einkommensgrenzen erreicht die Sparförderung künftig breitere Schichten der Bevölkerung.

Wie viel Wohnungsbauprämie gibt es?

Die Wohnungsbauprämie steigt von derzeit 512 auf 700 Euro für Alleinstehende und 1400 Euro für Verheiratete. Bausparer, die pro Jahr bis zu 700 Euro bzw. 1.400 Euro sparen, erhalten ab 2021 eine Wohnungsbauprämie von 10% auf diese Einzahlungen - also bis zu 70 Euro bzw. 140 Euro pro Jahr. Das sind über 50%  mehr als bisher.

Wer bekommt die Wohnungsbauprämie?

Die Wohnungsbauprämie fördert diejenigen, die Geld sparen, um eine Wohnimmobilie zu kaufen, zu bauen oder zu renovieren. Dafür gelten Einkommensgrenzen, die mit der Verbesserung der Förderung ab 2021 deutlich angehoben werden.

Wofür kann die Wohnungsbauprämie verwendet werden?

Die angesammelten Prämien gibt es für Vertragsabschlüsse ab 2009 nur, wenn das angesparte Geld später für wohnwirtschaftliche Zwecke, also für den Bau, Kauf oder die Modernisierung von Wohneigentum verwendet wird. Bei jungen Leuten unter 25 Jahren macht der Staat eine Ausnahme: Sie können nach sieben Jahren frei über das gesamte Guthaben inklusive der Wohnungsbauprämien verfügen. Diese Sonderregelung kann jeder Sparer aber nur einmal in Anspruch nehmen. Auch wer unmittelbar eine Immobilie finanzieren möchte, kann von der Wohnungsbauprämie profitieren. Dies funktioniert mit einem Bauspar-Kombikredit. Dabei wird eine Vorfinanzierung abgeschlossen, die zunächst nicht getilgt wird. Stattdessen fließen entsprechende Zahlungen als Sparleistungen auf einen Bausparvertrag, der dann mit der Zuteilung die Vorfinanzierung ablöst. Die Einzahlungen auf den Bausparvertrag sind bis zur Zuteilung förderfähig.

Welche Voraussetzungen sind zu erfüllen?

Neben der Zweckbindung sind die Einkommensgrenzen wichtige Bedingungen für den Erhalt der Wohnungsbauprämie. Diese liegen derzeit bei einem zu versteuernden Einkommen von 25.600 Euro (Singles) bzw. 51.200 Euro (Verheiratete). Ab 2021 steigen die Grenzen auf 35.000 Euro (Singles) bzw. 70.000 Euro (Verheiratete). Wichtig: Auch viele Haushalte mit einem höheren Bruttoeinkommen können noch dazu gehören. Denn vom Bruttoeinkommen werden mehrere Posten abgezogen, um das zu versteuernde Einkommen zu ermitteln. Dazu zählen etwa bestimmte Versicherungsbeiträge, Vorsorgeaufwendungen oder auch Kinderfreibeträge. Aufschluss über die Höhe des zu versteuernden Einkommens gibt der letzte Steuerbescheid.

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