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Heizkostenverordnung-(HKVO-)Novelle verlangt mehr Verbrauchstransparenz

(29.11.2021) Die neue Heizkostenverordnung (HKVO) kann nach dem Beschluss des Bundeskabinetts vom 24. November 2021 in Kraft treten. Sie muss jetzt nur noch im Bundesanzeiger veröffentlicht werden. Mit ihren neuen Anforderungen an Verbrauchs­transparenz und Energieeffizienz soll sie wegweisend für die Energiewende im Gebäudesektor sein. So sollen beispielsweise unterjährige Verbrauchsinformationen Verbrauchern dabei helfen, ihr Heizverhalten unmittelbar anzupassen, um Energie zu sparen und die Umwelt zu entlasten.

Ein zentrales Element der novellierten HKVO ist die Umsetzung der EU-Energie­ef­fi­zienz-Richtlinie (EED) in nationales Recht. Nach dieser müssen Vermieter, in deren Liegenschaften fernablesbare Geräte installiert sind, künftig ihren Mietern monatlich über deren Energieverbrauch informieren. Die regelmäßige Verbrauchsinformation bringt mehr Transparenz über den eigenen Energieverbrauch gegenüber der bisher jährlich erfolgten Mitteilung. Passen Mieter auf dieser Basis ihr Heizverhalten im laufenden Abrechnungsjahr an, können sie 5 bis 10% ihres Energieverbrauchs einsparen - erwartet z.B. der Serviceanbieter Techem.

Durch die Sensibilisierung für den bewussten Umgang mit Ressourcen und damit verknüpfte Kosteneinsparungen versteht sich die neue HKVO als wichtige Grundlage zur Reduzierung des CO₂-Ausstoßes von Gebäuden.

Nur noch fernablesbare, funkfähige Zähler und Heizkostenverteiler

Voraussetzung für die monatliche Bereitstellung der Verbrauchsinformationen ist die Fernablesbarkeit der Erfassungsgeräte. Daher dürfen nach HKVO künftig nur noch fernablesbare, funkfähige Zähler und Heizkostenverteiler in Gebäuden installiert werden. Nicht fernablesbare Erfassungsgeräte müssen bis Ende 2026 ausgetauscht werden. Perspektivisch müssen dadurch immer weniger Geräte in Liegenschaften vor Ort abgelesen werden, was zusätzlichen Aufwand für Terminvereinbarungen reduziert.

Für die technische Umsetzung der neuen Anforderungen im Immobiliensektor ist Digitalisierung essenziell. Die novellierte HKVO zeigt, wie sich die Energieeffizienz in Gebäuden durch die Nutzung energetischer Daten steigern lässt. Digitale Installationen bieten aber noch viel mehr Möglichkeiten zur CO₂-Reduktion, jedoch müssen die verfügbaren Daten dafür intensiver genutzt und vor allem ausgewertet werden. Nur so können energetische Systeme analysiert, Einsparmaßnahmen definiert und der Energieverbrauch nachhaltig reduziert werden.

Digitale Systeme sind geringinvestiv und erfordern keine oder nur geringe bauliche Eingriffe. Damit ihr volles Potenzial ausgeschöpft werden kann, braucht es jedoch verlässliche, politische Rahmenbedingungen zur verstärkten Nutzung anonymisierter Daten

„Die Novellierung der HKVO ist ein wichtiger Schritt für die Energiewende im Immobiliensektor. Nur wenn Bewohnende regelmäßigen Einblick in ihre Verbrauchsdaten erhalten, können sie ihr Verhalten anpassen und Energie einsparen“, resümiert Matthias Hartmann, CEO bei Techem, und mahnt zugleich: „Für einen klimaneutralen Gebäudebestand reicht sparsames Nutzungsverhalten allein jedoch nicht aus. Neben dem eigenen Energieverbrauch müssen wir ebenso Einsparpotenziale durch optimierte Anlagentechnik, Dämmung und regenerative Erzeugung erkennen und nutzen. Die Auswertung von Gebäudedaten kann uns hierfür wichtige Anhaltspunkte liefern.“

Weitere Informationen zur neuen Heizkostenverordnung-(HKVO-)Novelle und zu fernablesbaren, funkfähigen Zählern und Heizkostenverteilern können per E-Mail an Techem angefordert werden.

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