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Baukörperanschluss bei Nullschwellen: Neues Prüfverfahren schließt normative Regelungslücke

(16.3.2022; am 2.12.2022 die ersten beiden Bilder ausgetauscht) Im Bereich schwellenloser Übergänge an Eingangs- und Fenstertüren ist u.a. ein Abdichtungssystem erforderlich, das dauerhaft funktionssicher ist und geprüfte Materialtauglichkeit gewährt. Mögliche Bedenken, die Norm für Bauwerksabdichtungen bei einer schwellenlosen Erschließung nicht ausreichend zu berücksichtigen, entkräftet Triflex jetzt mit einem neuen Prüfverfahren. Dieses hat der Mindener Flüs­sig­kunst­stoff-Hersteller zusammen mit dem ift Rosenheim entwickelt.

Nur Nullschwellen sind barrierefrei!

Türschwellen mit einer Höhe bis zu 2 cm galten gemäß der DIN 18040 Teil 1 und Teil 2 viele Jahre als barrierefrei. Nach einer Anfrage von Dipl.-Ing. Ulrike Jocham, in der Baubranche als Frau Nullschwelle bekannt, erklärte das Deutsche Institut für Normung (DIN) im Jahr 2013 diese Auslegung für unzulässig: „Nur eine niveaugleiche, schwellenlose Ausbildung von Außentüren, das heißt mit einer Schwellenhöhe von null Zentimetern, ist barrierefrei.“ (Quelle: DIN zitiert in der Fachzeitschrift „Behinderte Menschen“, Ausgabe 4-5/2013)

Nach dieser bundesweit maßgebenden Nullschwellen-Stellungnahme vom DIN ist jede Tür, die den Anforderungen der DIN 18040 Teil 1 und 2 entsprechen will, mit einer Nullschwelle auszustatten. Sollte es doch erhöhte Türschwellen geben, muss deren technische Notwendigkeit vor Ort von einem Sachverständigen analysiert und begründet werden. Demnach sind Nullschwellen der Regelfall bei barrierefreien Bauprojekten. Interdisziplinäre Untersuchungen von fachgerecht umgesetzten Langzeiterprobungen in der Baupraxis belegen, dass Nullschwellen selbst Witterungseinflüssen durch Wind, Schlagregen, Schnee, Schmutz oder Spritzwasser dauerhaft standhalten.

Foto © Triflex 

Dichteprüfung für Abdichtungssysteme zwischen Nullschwelle, Profil und Laibung

Damit Feuchteeintrag bei schwellenlosen Übergängen keine Chance hat, müssen bereits bei der Planung eine zuverlässige Entwässerung und ein sicherer Baukörperanschluss im Fokus stehen. Für Nullschwellen-Dichtungen gibt es bereits verschiedene Prüfungen und Dichteklassifizierungen, die die Verlässlichkeit dieser Lösungen belegen.

Das ift Rosenheim und Triflex haben nun darüber hinaus vorhandene Prüfungsgrundsätze (MO 01/1) um eine Stauwasserüberprüfung erweitert, getestet und zertifiziert. Diese verlangt beispielsweise hinsichtlich der Schlagregendichtheit die höchste Klasse (Klasse 9A in Anlehnung an die DIN EN 12208). Internen Prüfungen zufolge sind sogar Extraklassen von bis zu E1200 zu schaffen. Hierbei wirkt ein Wasserdruck von 1200 Pascal, also doppelt so hoch wie bei Klasse 9A, auf die Abdichtung ein.

Zur Erinnerung: Die DIN EN 1027:2000-09 bzw. 2016-09 (Prüfverfahren von Schlagregendichtheit bei Fenstern und Türen) sowie die DIN EN 12208:2000-06 (Klassifizierung von Schlagregendichtheit) wurden bereits im Jahr 2000 für Nullschwellen-Dichtungen veröffentlicht. Für Bauwerksabdichtungen zwischen Nullschwellen-Außentür und Baukörper fehlten derartige Maßgaben bislang.

Zusammen mit dem akkreditierten Prüfinstitut ift Rosenheim hat Triflex hier nun einen entscheidenden Fortschritt erzielt und nach der ift-Richtlinie „Baukörperanschluss bei Fenstern“ MO-01/1 vom Januar 2007 sowie in Anlehnung an die DIN EN 1027 ein neues Verfahren ins Leben gerufen. Dabei wird der Bereich zwischen Außentür und Schwelle einem Wasserdruck von <600 Pascal ausgesetzt, wobei die Wasser- und Druckbeaufschlagung direkt auf die Abdichtung erfolgt.

Bild © Triflex 

Abdichtung an der Schwelle

Vom dem neu entwickelten Prüfverfahren können Architekten, Planer und Handwerker gleichermaßen profitieren, gibt dieses doch Sicherheit hinsichtlich einer bis dato wesentlichen Regelungslücke. Und nicht nur in puncto Normierung ist Triflex damit ein Impulsgeber - der Abdichtungsexperte will auch bei den Materialien für die Abdichtung schwellenloser Übergänge Maßstäbe setzen. So hat das Unternehmen mit verschiedenen Profil- und Schwellenherstellern kooperiert und eine schlagregen- sowie stauwasserdichte Bauteillösung entwickelt. Diese ist nach der Anforderung der ift- Prüfleitlinie MO-01/1 geprüft, und als erste und derzeit einzige Bauart zugelassen.

Möglich ist beispielsweise die Abdichtung eines Bodeneinstandsprofils mit Triflex Pro­De­tail. Das Detail-Abdichtungssystem auf Basis von Polymethylmethacrylat ist dank Spezialvlies, das in zwei Schichten des flüssigen Harzes eingearbeitet wird, besonders flexibel und legt sich wie eine zweite Haut selbst um komplizierte Geometrien - siehe u.a. ersten Beitrag „Triflex prodetail - Abdichtungen mit Flüssigkunststoff“ vom 22.9.2005.

Zudem verfügt Triflex nicht nur über ein geprüftes PMMA-System, sondern mit Triflex SmartTec zusätzlich über eine zugelassene 1-komponentige Polyurethan-Lösung (PU) - siehe Beitrag „SmartTec neu von Triflex: Abdichtung für feuchte Untergründe, Fundamente und Sockel“ vom 1.2.2017.

Weitere Informationen zur Abdichtung von Nullschwellen können per E-Mail an Triflex angefordert werden.

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